Herzlich willkommen!   

Ich bin Rechtsanwalt Christian Lattorf und Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist für das Verkehrsunfallrecht. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf die Rechte von Patienten und Verkehrsunfallopfer.

Die Kanzlei ist seit über 15 Jahren auf Personenschadensrecht und die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz spezialisiert. 

Wir vertreten ausschließlich die Seite der Patienten und Unfallopfer. 

I. Arzthaftungsrecht

Aufgrund eigener Betroffenheit habe ich mich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Wegen der hohen Komplexität des Arzthaftungsrechts und der notwendigen Spezialisierung übernehme ich keine Fälle auf anderen Rechtsgebieten.

In Fällen von ärztlichen Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern und sonstigem Ärztepfusch setzen wir Ihr angemessenes Schmerzensgeld sowie Ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch.   

Ich berate Sie zu den möglichen kostenfreien Verfahren, deren Vor- und Nachteile. Schließlich setze ich für meine Mandanten die Ansprüche im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht durch. 

  • Geburtsschadensrecht

Als erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht  bin ich auch kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zum Geburtsschadensrecht.

Bei Behandlungsfehlern vor, unter und nach der Geburt werden wir für Sie und Ihr Kind umfassende Ansprüche gegenüber den geburtshelfenden Ärzten, Hebammen sowie der zuständigen Klinik durchsetzen.  

Umfangreiche Informationen zum Thema finden Sie unter seinen Rechtstipps (unten) oder auf seiner Webseite.

  • Schmerzensgeldermittlung

Ich gebe Ihnen gerne eine erste Auskunft zur Höhe des Schmerzensgeldes und den Erfolgsaussichten. Aus der Schmerzensgeldtabelle können Sie die ungefähre Höhe auch selbst ermitteln. Senden Sie mir eine kurzes Email, in dem die wesentlichen Punkte zu den Verletzungen und den Dauerfolgen zusammengefasst sind. 

II. Verkehrsunfallrecht

Zudem sind wir Rechtsanwälte der Kanzlei Lattorf hoch spezialisiert auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsunfallrechts und sind seit über 16 Jahren auf diesem Spezialgebiet tätig. 

Wenn Sie Geschädigter und Opfer eines Auto-, Motorrad- oder Fahrradunfalls geworden sind, setzen wir für Sie  Ihr Schmerzensgeld- und Ihren Schadensersatzanspruch durch. 

Dabei verlange wir keine Vorschüsse

Die gesamten Rechtsanwaltskosten werden i.d.R. durch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernommen und ist soweit für Sie kostenfrei. Insbesondere Schwer- und Schwerstverletzte sind Mandanten der Kanzlei, weil hier aufgrund der komplexen Folgen des Gesundheitsschadens eine besondere rechtliche Betreuung erforderlich ist.

III. Hundebisse, Tierunfälle, Glätteunfälle, Grillunfälle, rechtswidrige Körperverletzungen

Wir vertreten Sie als Opferanwälte und Spezialisten im Personenschadensrecht, wenn Sie als Opfer oder Geschädigter eines Hundebisses, eines Reitunfalls, eines Brandes oder einer strafbaren Körperverletzung Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche geltend machen wollen.

Die Kanzlei Lattorf garantiert die professionelle Durchführung der Rechtsdienstleistungen.

 

Kontakt aufnehmen:

Wenn Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, einen ärztlichen Kunstfehler vermuten oder Opfer von Ärztepfusch geworden sind, bitte schildern Sie mir Ihren Fall unter

 [email protected] 

oder hier unter Anwalt.de.

Wenn Sie sofort Antworten abfragen wollen, können Sie mich gerne anrufen: 

 Tel. 0221 - 888 999 75.

Ich gebe Ihnen gerne eine erste Auskunft zur Höhe des Schmerzensgeldes und den Erfolgsaussichten. Ihre Anfrage und die erste Einschätzung sind unverbindlich und kostenlos.

Schauen Sie sich die unten stehenden Rechtstipps an und erfahren Sie mehr über Ihre Ansprüche und über meine Tätigkeit auch auf der Webseite (www.rechtsanwalt-lattorf.de).                                                            

Adresse:

Kanzlei Lattorf 

Venloer Straße 308 A, 50823 Köln, 

Tel.:   (0221) 888 999 75

Fax:   (0221) 888 999 76

[email protected]

www.Rechtsanwalt-Lattorf.de