Rechtsanwalt Christian Schneider ist Partner der Schneider & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Rechtsanwalt Christian Schneider ist zugleich
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zu den Mandanten unserer Anwaltskanzlei in Bonn gehören kleine und mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Alten- und Pflegeheime, Verbände, Vereine, gemeinnützige Stiftungen, Angehörige freier Berufsgruppen und Privatleute.
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Im Jahr 2005 wurde ich als Anwalt zugelassen und habe einige Zeit später aufgrund meines theoretischen Wissens und der jahrelangen beruflichen Erfahrung den Fachanwaltstitel für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erhalten.
Im Bereich des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts helfe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zum Thema Mietvertrag weiter.
Ich gestalte Mietverträge und Wohnraummietverträge sowie Gewerbemietverträge, informiere Sie über Ihre daraus entstehenden Rechte und Pflichten und betreue die Vertragsparteien bei aufkommenden Fragen während des Mietverhältnisses, insbesondere bei Fragen der fristlosen Kündigung oder ordentlichen Kündigung bzw. bei Mietrückständen des Mieters oder Eigenbedarf. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Voraussetzungen einer Mieterhöhung, führe Mieterhöhungsklagen durch und leite weitere Schritte beim Zahlungsverzug von Mieten ein. Außerdem kümmere ich mich um Ihre rechtlichen Probleme aus dem Maklerrecht und Immobilienrecht.
Bei Problemen aus dem Bereich des Familienrechts helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ich informiere Sie über Scheidungsvoraussetzungen oder prüfe Ihre Ansprüche auf Unterhalt bspw. Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt. Im Verlauf des Scheidungsverfahrens berechne ich den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und gestalte gemeinsam mit Ihnen eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
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