Rechtsanwalt Christian Weber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und dem juristischen Vorbereitungsdienst (u. a. Landgericht Konstanz, Staatsanwaltschaft Konstanz, Verwaltungsgericht Sigmaringen) wurde ich vor über 15 Jahren zur Anwaltschaft zugelassen. Aufgrund des Nachweises überdurchschnittlicher theoretischer und praktischer Kenntnisse wurden mir die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht verliehen. Zudem habe ich bereits erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht absolviert.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht übernehme ich die Gestaltung und Prüfung arbeitsrechtlicher Dokumente (Arbeitsvertrag, Abmahnung, Arbeitszeugnis etc.) und setze die darin vereinbarten Regelungen durch. Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten eine aussprechen? Ich berate sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend rund um den Kündigungsschutz. Darüber hinaus können Sie mich auch bei Fragen zu Themen wie Abfindung, Probezeit, Urlaub oder Versetzung kontaktieren.
Wesentlicher Bestandteil im Baurecht ist der Bauvertrag, dessen rechtssichere Gestaltung sowie eingehende Prüfung ich gerne übernehme. Ich betreue sowohl Bauherrn (Auftraggeber) als auch Bauunternehmer (Auftragnehmer) in allen Bereichen, angefangen bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung über die Beratung zu den Rechten und Pflichten (z. B. Zahlung des Werklohns, Bauabnahme) bis hin zu Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (bspw. Nachbesserung, Schadensersatz etc.) bei Vorliegen wesentlicher Baumängel. Ebenfalls berate ich als Fachanwalt Architekten und Ingenieure zu deren Rechte und Pflichten.
Im Verkehrsrecht übernehme ich nach einem Verkehrsunfall die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung, inklusive der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Darüber hinaus stehe ich meinen Mandanten auch im Bußgeldverfahren zur Seite, berate bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.