24h-Notruf für Strafrechtsfälle: 0172/6579605
- Kostenfreie Erstgespräche
- 24h im Notfall erreichbar
- Termingarantie in den nächsten 24h
- bundesweite Vertretung
Strafrecht
Als Fachanwältin für Strafrecht stellt sich Frau Bender schützend vor Sie, wenn Ihnen auf diesem Rechtsgebiet ein Delikt vorgeworfen wird. Bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens zahlt sich ihre Betreuung für Sie aus, da so wichtige Fehler vermieden und von Anfang die Weichen für spätere Verfahren gestellt werden können. Die Strafverteidigerin und auch als Pflichtverteidigerin tätige Rechtsanwältin aus Wetzlar wahrt Ihre Rechte bereits im Ermittlungsverfahren und selbstverständlich auch in der Hauptverhandlung und bringt ihre vertiefte Erfahrung und Kenntnisse der Rechtsprechung zu Körperverletzung, Unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Tötungsdelikten, Sexualdelikten, Raub, Diebstahl und weiteren Sachverhalten aus dem allgemeinen Strafrecht für Sie ein. Ihr Leistungsspektrum umfasst das gesamte Strafrecht, speziell das Betäubungsmittelstrafrecht (Drogendelikte), Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie die Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit.
Sie können sich auch als Opfer einer Straftat an Frau Rechtsanwältin Bender wenden, die Sie hier in der Nebenklage vertritt.
Weitere Themen zu diesem Rechtsgebiet:
allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht, Vergewaltigung/Kindesmissbrauch, Betäubungsmittelstrafrecht, Tötungsdelikte, Mord, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftsachen, Berufung und Revision in Strafsachen Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden, Opferhilfe/Opfervertretung, Zeugenbeistand
Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das immer komplexer werdende Verkehrsrecht macht es Laien schwer, sich im Dschungel von Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (STVO) und Fahrerlaubnisverordnung (FEV) zurechtzufinden. Wenden Sie sich nach einem Vorfall im Verkehrsrecht deswegen sofort an Frau Rechtsanwältin Bender: Sie erläutert Ihnen ausführlich Ihr rechtliches Handlungsspektrum bezüglich Ihren Ansprüchen zu Schmerzensgeld bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder wie Sie einen Haushaltsführungsschaden geltend machen. Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.) begangen und nun einen Bußgeldbescheid im Briefkasten liegen? Frau Rechtsanwältin Bender sagt Ihnen, ob Sie in diesem Fall überhaupt Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen müssen und wie Sie den Bescheid gegebenenfalls anfechten können.
Andere Themen zum Rechtgebiet:
Verkehrsstraf- und OWi-Recht, Verkehrsunfallrecht, Unfallrecht, Unfall, Schadensersatz- und Schmerzensgeldeinzug, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Punkteeintrag in Flensburg, Bußgeldverfahren, Streitigkeiten mit der Versicherung, vertragsrechtliche Fragen rund um den Autokauf, Strafzettel, Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag
Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Bender macht Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber Ihrem Unfallgegner selbstbewusst und ohne Konfliktscheu geltend. Bereits im Vorfeld erklärt Sie Ihnen, anhand welcher Kriterien Ihr Anspruch berechnet wird und welche Rolle erlittene Schäden (z B. psychische Beeinträchtigung) dabei spielen.
Rechtsanwältin Christiane Bender
Es geht oft schneller und überraschender als gedacht:
Sie geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden – beispielsweise von Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll. Wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt, werden Sie im günstigsten Fall aufgefordert, bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter zu machen. Im ungünstigsten Fall kommen die Beamten ohne Vorwarnung zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie fest.
In solchen Situationen erfahren Sie auf drastische Art und Weise, wie schwierig und unangenehm es sein kann, mit strafprozessualen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden konfrontiert zu sein.
Bei den sich stellenden Fragen sind der Rat eines Strafverteidigers des Vertrauens und eine professionelle anwaltliche Vertretung schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens oft der einzig wirksame Schutz vor Fehlern und falschen Reaktionen, die sich im Strafverfahren zu erheblichen Nachteilen auswachsen können. Am besten wahren Sie Ihr Recht, wenn Sie zunächst weder als Beschuldigter noch als „gefährdeter" Zeuge gegenüber den Ermittlungsbehörden irgendwelche Angaben machen. Verweigern Sie die Aussage bis Sie Gelegenheit hatten, einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu kontaktieren. Das kann Ihnen nicht verwehrt werden!
Ich helfe Ihnen! Als Ihre Verteidigerin stelle mich schützend vor Sie, berate Sie kompetent mit großer beruflicher Weitsicht und Erfahrung und führe Sie Schritt für Schritt durch das weitere Verfahren. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, ist Ihnen auch hier meine kompetente und engagierte Verteidigung sicher.
Ich bin seit vielen Jahren eine ausgewiesene Strafverteidigerin mit enormer Erfahrung und besonderer Qualifikation und auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. In notwendigen Fällen arbeite ich mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen.
Ich vertrete Sie bundesweit in den oben genannten Rechtsgebieten.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Gerne steht Ihnen auch mein Kollege Rechtsanwalt Thorsten Ruppel zur Verfügung.