Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und einer Tätigkeit im Bereich der Rechtsberatung wurde Frau Rechtsanwältin Veit-Koop im April 2000 zur Anwaltschaft zugelassen. Anschließend war sie als angestellte Anwältin in einer Kanzlei beschäftigt und gründete im Jahr 2006 ihre eigene Kanzlei in Bremerhaven. Die seit ihrer Zulassung erworbenen praktischen und juristischen Kenntnisse bringt sie umfassend in die Betreuung ihrer Mandanten ein.
Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
Erbrecht
Möchten Sie einen Erbvertrag aufsetzen lassen oder haben Sie Fragen zu den verschiedenen Testamentsarten? Frau Rechtsanwältin Veit-Koop steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, erarbeitet entsprechende erbrechtliche Dokumente (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) und berät Sie selbstverständlich auch zur vorweggenommenen und gesetzlichen Erbfolge. Zudem vertritt sie auch bei Streitigkeiten zwischen Erbengemeinschaften und wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden sollen. Gerne können Sie sich auch an sie wenden, wenn Fragen zur Erbschaftssteuer bestehen.
Schulrecht
Ein weiterer Tätigkeitsbereich liegt auf dem Schulrecht, hier erörtert sie Möglichkeiten und Maßnahmen, wenn das Kind an der gewünschten Schule nicht aufgenommen wurde oder eine Schulempfehlung unangemessen ausgefallen ist. Ebenso berät sie seine Mandanten bei überzogenen Disziplinarmaßnahmen, ungerechter Benotung oder zur Freistellung vom Schulbesuch.
Steuerrecht
Durch die Vielzahl von steuerrechtlichen Vorgaben, Regelungen und Vorschriften ist es für Privatpersonen und Unternehmen oft ratsam, die Unterstützung eines fachkundigen Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Frau Rechtsanwältin Veit-Koop verfügt über juristische Kompetenz mit steuerrechtlichen Fachkenntnissen und kann ihre Mandanten somit eine umfassende Beratung und Vertretung anbieten. Sollte es zu einer steuerlichen Durchsuchung durch die Steuerfahndung kommen, vertritt sie kompetent und sachkundig. Ebenso berät sie Sie rund um das Thema strafbefreiende Selbstanzeige, begleitet bei Steuerfahndungsprüfungen und übernimmt die Verteidigung vor Finanzgerichten.
Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern geregelt, unterschieden wird zwischen dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht. Im allgemeinen Verwaltungsrecht berät Frau Rechtsanwältin Veit-Koop ihre Mandanten, wenn gegen einen Verwaltungsakt (Gebot, Verbot, Anordnung, Eintragung) vorgegangen werden soll. Bei Fragen zum besonderen Verwaltungsrecht, z. B. zum Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an sie wenden.
Anfahrtsinformationen / Parkmöglichkeiten
Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe zum Museum "Deutsches Auswandererhaus" und ist mit den Buslinien 501, 502, 505 oder 506 über die Haltestelle "Bürgermeister-Smidt-Straße" in wenigen Gehminuten zu erreichen. Parkplätze finden Sie in den umliegenden Tiefgaragen und Parkhäusern und -plätzen.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich per Telefon, E-Mail oder über die Terminanfrage des Profils an die Kanzlei wenden.