Mit langjähriger Kompetenz und Expertise als spezialisierte Rechtsanwältin (seit 1991), berate und vertrete ich vorrangig im Arbeitsrecht. Im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Vertretungen stellen sich in vielen Fällen auch gesellschaftsrechtliche oder vereinsrechtliche Fragen. Ich bearbeite daher auch regelmäßig Themen des GmbH-Recht, Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht.
Weitere Tätigkeitsgebiete meiner Kanzlei sind das Allgemeine Zivilrecht und das Erbrecht.
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit über 20 Jahren!
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer/innen, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Betriebsräte. Ich begleite zudem Unternehmen fachkundig in Restrukturierungsprozessen.
Ein Großteil meiner Tätigkeit entfällt dabei auf die außergerichtliche Verhandlung von Auflösungsverträgen und Abfindungen sowie gerichtliche Tätigkeit im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.
Eine weitere Spezialisierung besteht in der Beratung und Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern, Führungskräften und leitenden Angestellten. Dabei steht die interessengerechte Vertragsgestaltung, Haftungsfragen (Organstellung), nachvertragliches Wettbewerbsverbot und alle Fragen, die mit der Auflösung und Abfindung zusammenhängen, im Mittelpunkt.
Auch die Themen der Arbeitnehmerüberlassung, des öffentlichen Dienstes, des Beamtenrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts, Mitbestimmung und Betriebsratsangelegenheiten sowie Tarifverträge gehören zu meinem Tätigkeitsbereich.
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