Rechtsanwalt Liebig ist spezialisiert auf die Bereiche des Migrations­rechts und des Sozial­rechts. Ich helfe Ihnen und Ihren Angehörigen gerne bei migrations­rechtlichen und sozial­rechtlichen Problemen jeglicher Art, zum Beispiel im Hinblick auf

  • Asylverfahren
  • Aufenthalt zum Studium und zur Ausbildung
  • Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt zur Familienzusammenführung
  • Einbürgerung
  • Arbeitslosengeld I („ALG I“)
  • Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • Grundsicherung und Hilfen im Alter
  • BAföG
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Grad der Behinderung („GdB“)
  • Pflegegrade
  • Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung


Migrationsrecht

Wer als Ausländer in Deutschland Asyl beantragen will oder aus anderen Gründen einen Aufenthalt begehrt (Studium, Ausbildung, Arbeit, Familien­zusammenführung) oder wer sich einbürgern lassen möchte, sieht sich oft vor erhebliche Probleme gestellt. Wo ist welcher Antrag zu stellen? Was ist vorzutragen oder beizubringen? Welche Rechte und Rechts­mittel stehen einem zu? Welche Fristen sind zu wahren?

Ich begleite Sie gerne in all diesen migrations­rechtlichen Angelegenheiten. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig an mich zu wenden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die meisten Probleme und oft auch langjährige und teure Klage­verfahren vermeiden lassen, wenn bereits im Verfahren vor der jeweiligen Behörde eine anwaltliche Betreuung erfolgte.

Sozialrecht

Das Sozialrecht gewährt Personen gegen bestimmte Sozialversicherungs­träger (z.B. Jobcenter, Sozial­amt, Kranken­kasse, Renten­versicherung und weitere) Ansprüche auf Leistungen, damit sie ein menschen­würdiges Dasein führen können, auch wenn sie dazu aus eigener Kraft nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind.

Die Sozialleistungs­träger sind überlastet und haben meist zu wenig Zeit, die Anliegen der Betroffenen angemessen zu bearbeiten. In der Folge kommt es immer wieder zu falschen Entscheidungen der Sozialleistungs­träger und langen Verfahrens­dauern. Die Betroffenen können sich in einer solchen Situation selbst nur schlecht helfen. Welcher Sozialleistungs­träger ist für welchen Antrag zuständig? Welche Rechte oder Rechts­mittel stehen einem zu? Welche Fristen sind zu wahren?

Ich begleite Sie gerne in allen sozial­rechtlichen Angelegen­heiten, etwa bei der Antragstellung, Widerspruch, Überprüfung oder Klage. Im Sozialrecht lassen sich viele Probleme bereits im Widerspruchsverfahren ohne Klagen lösen.