Als Fachanwalt für Familienrecht bearbeite ich sämtliche Problemstellungen im Familienrecht, also Beratung, Vertragsgestaltung, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von familienrechtlichen Ansprüchen:

 

Vor ihrer Ehe oder während ihrer Ehe/der Lebenspartnerschaft berate und gestalte ich für Sie Eheverträge/Partnerschaftsvereinbarungen.

 

Ist ihre Ehe/Lebenspartnerschaft gescheitert, liegt der Schwerpunkt meiner Beratung und Vertretung zunächst in der Entwicklung von Strategien zur Erreichung einer einvernehmlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen, die in der Regel ihren Abschluss in der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen finden.

 

Ist eine einvernehmliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen nicht oder zunächst nicht möglich, vertrete ich Sie in allen gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten über die Trennungs- und Scheidungsfolgen, etwa Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, sonstige Vermögensauseinandersetzung (beispielsweise gemeinsamer Grundstücke und Immobilien), Auseinandersetzung der Haushaltsgegenstände oder in einem Wohnungszuweisungsverfahren.

 

Unabhängig davon, ob ihre Trennungs- und Scheidungsfolgen gerichtlich oder außergerichtlich geregelt werden, vertrete Sie im gerichtlichen Scheidungsverfahren.

 

Daneben berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich in allen Kindschaftssachen, etwa die Ausgestaltung und Durchsetzung des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts (also die Häufigkeit des Besuchsrechts bis hin zum Wechselmodell).