Die Anwaltskanzlei Müller - Ihre Fachkanzlei für Tiermedizinrecht, das Recht der Tierberufler und der Tierhaltung!

Recht der Tierärzte

Wir beraten und vertreten Tierärzte und Tierkliniken in sämtlichen relevanten Rechtsgebieten Ihres Arbeitsalltages. Von der Tierarzthaftung und dem Tierarzneimittelrecht über das Recht der tierärztlichen Hausapotheke hinzu dem Heilmittelwerbegesetz zu Standes - und Berufsrecht. Wir erstellen für Sie Verträge, Behandlungsbedingungen, Formulare und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter praxisgerecht. Gern übernehmen wir zudem Ihr Forderungs-, und Bewertungsmanagement. Die Begleitung kann im Einzelfall oder im Rahmen eines Beratungsmandates erfolgen.

Recht der Tierberufler / Verbände / Vereine

Ihre Passion zu Tieren ist die Grundlage Ihrer Tätigkeit. Das ist bei uns auch so. Wir beraten und vertreten Tierheilpraktiker, Heimtierzüchter (Hund, Katze, Vogel, Exoten), Zuchtverbände-, und Zuchtvereine, Hundetrainer, Assistenzhundetrainer, Filmtiertrainer, Reitlehrer, Bereiter, Pensionsbetreiber, Tierschutzvereine, Schausteller, Stiftungen und  §11-TierSchG-Pflichtige in den relevanten Rechtsgebieten, also insbesondere im Vertrags-, und Kaufrecht, im Tierschutzrecht, der Tierschutz-Hundeverordnung, den Landeshundegesetzen, der Tierschutztransportverordnung, dem Tierarzneimittelrecht, dem Vereinsrecht, so wie dem Natur-, und Artenschutzrecht. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, erstellen für Sie Verträge, AGB und Satzungen. Wir begleiten Sie im Erlaubnisverfahren nach § 11- TierSchG und informieren Sie, Ihre Mitarbeiter und Kunden über die Voraussetzungen artgerechter Tierhaltung. 

Recht der Tierhalter

Wir beraten private Tierhalter in allen für Sie relevanten Fragen zur Haltung Ihrer Tiere. Seien es Fragen über die Anschaffung und etwaige Mängel des Tieres, als auch über die Haltungsvoraussetzungen zum Beispiel nach den Landeshundegesetzen oder die tierärztliche Behandlung.

Weitere juristische Dienstleistungen

Gern stehen wir als Ausbilder und Referenten zur Verfügung. Sei es zur Schulung und Überprüfung von Sachkundefragen bezogen auf die Art Hund, als auch zur Einarbeitung und Fortbildung von Mitarbeitern oder für die Gestaltung von Publikumsabenden oder Jahreshauptversammlungen. Sprechen Sie uns gerne an.


Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.