Ich bin seit 2004 in Augsburg als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2011 bin ich ausschließlich im Bereich des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts und Verkehrsrechts tätig. Die gesamte Kanzlei ist auf diese Rechtsgebiete speziallisiert. Im Jahr 2012 habe ich durch die zuständige Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwältin für Strafrecht verliehen bekommen.
Seither bin ich auch in verschiedenen Vereinen und Organistationen Mitglied, um mich regelmäßig fortzubilden und den fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu pflegen. So bin ich beispielsweise Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Alumni-Vereinigung der Jursitischen Fakultät der Universität Augsburg e. V..
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:
• Drogendelikte / Betäubungsmittelstrafrecht
• Eigentumsdelikte, d. h. Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Hehlerei, Betrug und Untreue
• Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, wie Mord, Totschlag, Körperverletzung
• Aussagedelikte, wie uneidliche Falschaussage und Meineid
• Insolvenzstraftaten
• Urkundenfälschung
• Sachbeschädigung
• Verkehrsstrafrechts, wie auch die Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren
• Straftaten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrecht
• Ebenso alle Fragen der Strafvollstreckung
• Verkehrsrecht, insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen
Strafrecht
Gegen sie wurde in Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei ihnen wurde durchsucht? Dann wenden sie sich gerne an mich. Schon im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für das gesamte weiteren Verfahren gestellt. Je früher sie also einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragen, desto besser. Denn häufig gilt für die Verteidigung in einem Strafverfahren: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!"
Verkehrsrecht
Als erfahrene Rechtsanwältin bin ich für Sie genau die richtige Ansprechpartnerin, wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Parkverstoß) einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Ich prüfe diesen auf Anfechtbarkeit und helfe Ihnen, ein drohendes Fahrverbot, den Führerscheinentzug oder eine MPU zu vermeiden. Gerne nehme ich mich außerdem Ihres Anliegens beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat (z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht etc.) an.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Falls Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder auch ein Abstandverstoß, vorgeworfen wird, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Opferhilfe
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und wollen sich rechtlich beraten lassen, dann wenden sie sich gerne an mich. Oder geht es um eine finanzielle Entschädigung, stehe ich Ihnen gerne mit meinem rechtlichen Rat zur Seite und prüfe in einem Erstgespräch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.