Dirk Bremicker LL.M.
Ich bin Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Seit über 30 Jahren berate, vertrete und verteidige ich Unternehmen und Transportbeteiligte im Bereich des Güterverkehrs, der Logistik und auch der damit im Zusammenhang stehenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Dies betrifft besondere Rechtsgebiete, die das Tagesgeschäft der meisten Rechtsanwälte nur selten berühren, für Wirtschaftsbeteiligte allerdings in Zeiten des stetigen Umbruchs der Weltwirtschaft und des internationalen Handels von existenzieller Bedeutung sein können. Bei rechtlichen Fragen sollte Ihr Anwalt daher ein ausgewiesener Experte auf diesen Gebieten sein. Als einer von lediglich zwölf der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main angehörenden und in Deutschland nur wenigen zugelassenen Fachanwälten für Transport- und Speditionsrecht helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung gerne weiter.
Ich verteidige Unternehmer und Privatpersonen in Ordnungswidrigkeitenverfahren und bei strafrechtlichen Vorwürfen im Bereich des Transports und der Logistik.
Fachberatung für
- Transport- und Speditionsrecht
- Fragen der Verkehrshaftungsversicherung, Speditionsversicherung, Transportversicherung
- Güterkraftverkehrsrecht
- Fahrpersonalrecht
- Zollrecht
- Zollstrafrecht - Bannbruch - Schmuggel - Steuerhinterziehung - Bargeld - CITES - Waffen
- Außenwirtschaftsrecht und Verbrauchssteuern
- Verteidigung bei Embargoverstößen
- Strafverteidigung - Subventionsbetrug - BALM / BAG
- Einfuhrumsatzsteuer und Zölle
- Zollprüfung - Außenwirtschaftsprüfung -Selbstanzeige
In diesen Fällen kann ich Ihnen beispielgebend zur Seite stehen:
- Sie sind Exporteur, Importeur, Spediteur, Frachtführer oder anderweitig Zollbeteiligter und werden von einer Zollbehörde wegen unzutreffender Angaben oder Unregelmäßigkeiten eines anderen Transportbeteiligten in Anspruch genommen oder werden mit Nacherhebungen belastet?
- Als Empfänger von Importware werden Sie auf Ausgleich erhöhter oder unerwarteter Einfuhrabgaben wie Antidumpingzoll oder andere Strafzölle in Anspruch genommen?
- Gegen Sie wurde ein Bußgeldverfahren oder Ermittlungsverfahren eingeleitet, da der Zoll bei Ihrer Einreise in das Zollgebiet der Europäischen Union oder der Ausreise Bargeld oder Barmittel im Wert von 10.000.- Euro oder mehr, Wertgegenstände oder verbotene Güter bzw. Stoffe gefunden hat? Es wurde bereits ein Steuerstrafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung eingeleitet?
- Sie wollen in ein Drittland reisen und wollen sich vor Ihrer Rückreise über die Bedeutung roter Ausgang bzw. grüner Ausgang am Flughafen und die Folgen des Durchschreitens informieren?
- Sie haben Fragen zu Wertmengenregelungen oder möchten eine Ware als Rückware anmelden?
- Ihre Firma ist mit einer Zollprüfung oder Außenwirtschaftsprüfung konfrontiert?
- Ihre Waren werden am Frankfurter Flughafen festgehalten und Sie haben dringende Fragen zur Zollbeschlagnahme oder einer Sicherstellung?
- Sie oder Ihr Unternehmen sind zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO = Authorized Economic Operator) und Sie benötigen kompetente Beratung? Es steht Ihnen alsbald Zuverlässigkeitsprüfung oder Sicherheitsüberprüfung bevor?
- Sie haben Fragestellungen zu der Einfuhrumsatzsteuer, zu der Einreihung in den Zolltarif, dem HS-Code – der Nomenklatur, der Bedeutung der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) oder eines Ursprungszeugnisses oder wollen sich zu besonderen Fragen zum Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) oder dem Unionszollkodex (UZK) beraten lassen
- Ein Verstoß gegen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, wie z. B. eine Embargo-Verordnung der EU oder die Dual Use Verordnung führt zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen, die Geschäftsleitung und die weiteren verantwortlichen Personen?
- Gegen Sie wird wegen des Vorwurfs der Geldwäsche ermittelt weil Sie Barmittel über 10.000.- Euro nicht oder nicht ordnungsgemäß angemeldet haben?
- Bei der Beförderung Ihrer Waren kam es zu einem Transportschaden, einem Totalverlust, einem Teilverlust oder einer größeren Verspätung mit einem Verspätungsschaden?
- Sie sind Absender oder Versender von beschädigtem Transportgut und Ihnen werden mangelnde Verpackung oder ungenügende Kennzeichnung vorgeworfen?
- Sie haben als Empfänger Transportgut gegen sog. „Reine Quittung“ (clean receipt) entgegengenommen und erst im Anschluss Schäden festgestellt?
- Sie sind Spediteur und/oder Frachtführer und gegen Ihr Unternehmen werden vertragliche Ansprüche oder Regressansprüche durch einen Versicherer erhoben?
- In Ihrer Obhut kam es zu einem Schaden oder dem Verlust der beförderten Güter, Ihnen werden unzulängliche Schnittstellenkontrollen vorgeworfen und Sie benötigen Beratung zu Fragen des qualifizierten Verschuldens?
- Sie haben Fragen zur Haftbarhaltung eines Frachtführers, zur Rechtzeitigkeit der Schadensanzeige und zu den kurzen Verjährungsfristen des § 439 HGB, des CMR oder dem Montrealer Übereinkommen?
- Sie benötigen Unterstützung bei der Abwicklung eines Schadensfalls mit einer Güterversicherung, Transportversicherung oder Verkehrshaftungsversicherung?
- Ihr Unternehmen ist dem Regressanspruch einer Versicherung ausgesetzt?
- Gegen Sie ist ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder der Verfall angeordnet worden weil Sie beispielsweise gegen Gefahrgutvorschriften oder gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung verstoßen haben sollen?
- Sie werden als Auftraggeber in Anspruch genommen weil Ihr Subunternehmer unzulässige Kabotage betrieben oder gegen das MiLoG (Mindestlohngesetz) verstoßen hat?
- Sie brauchen Unterstützung bei der Ausarbeitung oder rechtlichen Überprüfung eines Logistikvertrages oder Lagervertrages?
- Sie haben Gold oder Goldschmuck im Ausland erworben und sind mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert?
Gerne setzen Sie sich unverbindlich für ein erstes Gespräch mit mir in Verbindung.