Herr Rechtsanwalt Dirk Hanisch - Fachanwalt für Medizinrecht
Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem schwerpunktmäßig im Bereich des Arztrechts und Medizinrechts sowie im Internet- und Medienrecht tätig. Dank nachgewiesener praktischer Erfahrung sowie besonderer theoretischer Fachkenntnisse im medizinrechtlichen Bereich führe ich außerdem den Fachanwaltstitel für Medizinrecht. Meine ständige Fort-und Weiterbildung ist durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, die Bundesrechtsanwaltskammer sowie den DAV bescheinigt.
Ich bin langjähriges Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften des DAV für Medizinrecht und IT-Recht und in verschiedenen beruflichen Netzwerken aktiv.
Als Anwalt für Arzthaftung liegt mein Schwerpunkt auf der Vertretung von Patienten nach ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungsfehlern oder auch bei fehlerhaften zahnärztlichen Gebührenabrechnungen.
Arzthaftung / Zahnarzthaftung: Ich vertrete Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Haftpflichtversicherungen und Krankenversicherungen sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch im Arzthaftungsprozess. Ziel ist dabei immer, Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Ersatz für zukünftige Schäden festzustellen und erfolgreich und effizient durchzusetzen.
Auch außerhalb von Haftungsfragen wegen Fehlbehandlungen oder Ärztepfusch müssen viele Patienten um Ihre Rechte kämpfen. So wird Patienten viel zu häufig das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenkartei bzw. die Behandlungsdokumentation verweigert oder erschwert. Nicht selten werden Unterlagen vorenthalten. Ohne diese Informationen ist es jedoch sehr schwer, weitere Ansprüche durchzusetzen. Auch Krankenversicherer verweigern immer häufiger notwendige Leistungen oder Hilfe nach Behandlungsfehlern. Auch hier stehe ich Ihnen kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Medizinrechts verfüge ich auch über das notwendige medizinische Fachwissen, um Behandlungsunterlagen auszuwerten oder Sachverständigengutachten verstehen und analysieren zu können. Aufgrund der Komplexität der Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist das für eine kompetente anwaltliche Beratung unabdingbar. Nur auf dieser Basis können die Tatbestandsvoraussetzungen eines Behandlungsfehlers oder einer Behandlung gegen die Regeln der ärztlichen Heilkunst kompetent festgestellt und formuliert werden.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Haben Sie Personen- oder Sachschäden erlitten – etwa bei einem Verkehrsunfall, einem sonstigen Unfall oder durch eine ärztliche Fehlbehandlung? Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – ich prüfe, ob Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zustehen und wie hoch diese ausfallen. Bei Problemen, diese gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchzusetzen, stehe ich Ihnen mit persönlichem Engagement zur Seite und mache mich für Ihre Rechte und Interessen stark.
Termine
Besprechungstermine sind von Montags bis Freitags zwischen 08:30 bis 18:00 möglich, jedoch grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung, vorzugsweise per E-Mail.
Anfahrtsinformationen
Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen Parkplätze zur Verfügung. Sie erreichen die Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit den U-Bahn-Linien U6 und U7, Station Westend oder mit dem Bus Line 36, Ausstieg Haltestelle Grüneburgpark (am Palmengarten)
Weitere Informationen finden Sie unter: www.hanisch-schulten.de