Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Erbrecht und Zivilrecht. Sie suchen kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, oder Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ideen?

Herzlich Willkommen bei Frau Rechtsanwältin Dr. Ann-Christin Weißleder in Kiel! 


Rechtsanwältin Dr. Ann-Christin Weißleder


Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder konnte nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2010 umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in renommierten Wirtschaftskanzleien in Nordrhein-Westfalen und Hamburg sammeln. Dies versetzt sie in die Lage, ihre Mandanten kompetent und qualitativ hochwertig zu beraten und engagiert und energisch zu vertreten. Dabei legt Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder besonderen Wert auf individuelle und persönliche Betreuung und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Darüber hinaus hat Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts promoviert und ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.


Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern, Vorständen und Geschäftsführern eine umfassende Rechtsberatung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Sie befasst sich mit der Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen und informiert Sie eingehend über arbeitsrechtliche Themen wie Abmahnung, Abfindung, Kündigung und Kündigungsschutz, Verhängung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur, Arbeitszeugnis, Befristung, Betriebsübergang, Elternzeit, Teilzeit, Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit, Versetzung, Wettbewerbsverbot.

Wenn nach einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben oder abgewehrt werden soll, wahrt Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder Ihre Interessen im gesamten Kündigungsschutzverfahren, bei der Geltendmachung von Verzugslohn-ansprüchen und der Formulierung eines leistungsgerechten Arbeitszeugnisses. Auch steht Sie Ihnen fachkundig zur Seite, wenn es um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages im Rahmen einer Entfristungsklage geht. Des Weiteren berät Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder Sie bei allen Anliegen zum Betriebsverfassungsrecht, z. B. wenn es um die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Betriebsänderungen geht.

Zivilrecht

Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder übernimmt für Sie die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), jeweils unter Berücksichtigung der gesetzlichen Besonderheiten und Ergänzungen des Kaufvertragsrechts, des Werkvertragsrechts und des Dienstvertragsrechts. Sie berät Sie fachkundig zu Themen wie z.B. Gewährleistung bei Mängeln, Garantie, Werklohn und Unternehmerpfandrecht und setzt Ihre Ansprüche auf Einhaltung und Erfüllung von Verträgen wie auch Ihre Rechte bei Vertragsverletzungen entschlossen durch.

Des Weiteren berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Dr. Weißleder ihre Mandanten im Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, wenn eigene Schäden gegenüber einem anderen Verursacher durchzusetzen sind oder wenn eine Inanspruchnahme abzuwehren ist.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall hatten, einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Weißleder auch im Verkehrsrecht mit ihrem fundierten Rechtsrat zur Seite und vertritt Ihre Rechte sowohl gegenüber den Behörden oder der Versicherung des Unfallgegners als auch vor Gericht.

Erbrecht

Frau Dr. Weißleder berät und vertritt Sie persönlich bei allen erbrechtlichen Themen, wie beispielsweise:                                                                                                                                     

  • Entwurf von Testamenten oder Erbverträgen
  • Auskunftsansprüche gegen Nachlassbeteiligte
  • Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung                                                                                                                                       

Sie benötigen Unterstützung bei der Planung und Gestaltung der eigenen Erbfolge oder nach dem Eintritt eines Erbfalles bei der Auseinandersetzung des Nachlasses?

Neben der rechtlichen Gestaltung wie z.B. dem Entwurf von Testamenten und Erbverträgen bietet die Rechtsanwältin Dr. Weißleder Ihnen die außergerichtliche Interessenvertretung zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten sowie die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Position.