Dr. Eric Uftring ist ein erfahrener Rechtsanwalt, spezialisiert als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung. Zu seinen Tätigkeiten zählt die Erstellung von Überlassungs- und Leiharbeitsverträgen sowie die Beantragung und Verlängerung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen und die Begleitung von Prüfverfahren nach § 7 AÜG. Auch in Widerspruchs- und Klageverfahren samt Eilverfahren vertritt Dr. Eric Uftring seine Mandanten seit vielen Jahren gegenüber der Agentur für Arbeit.
Darüber hinaus berät Dr. Eric Uftring zu allen Fragen des individuellen, aber auch des kollektiven Arbeitsrechts, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Umstrukturierungen sowie M&A-Transaktionen. Er ist in jeder Instanz der deutschen Arbeits-, Sozial- und Zivilgerichtsbarkeit sowie außergerichtlich tätig. Dabei arbeitet er stets an der Schnittstelle zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Seine Mandanten sind zum großen Teil mittelständische, auch internationale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Sie schätzen vor allem die Art und Weise, wie er ihnen vielschichtige Sachverhalte verständlich erklärt, sowie sein Engagement zur Lösung rechtlicher Probleme, um das beste Ergebnis für sie zu erzielen.
Dr. Eric Uftring studierte Jura an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Er absolvierte sein Referendariat u.a. bei einer international tätigen Großkanzlei und hat in einem steuerstrafrechtlichen Thema promoviert.
Vor seiner Tätigkeit bei DREYENBERG war er in zwei renommierten Frankfurter Kanzleien für Arbeitsrecht tätig. Er leitete zuletzt das dortige arbeitsrechtliche Dezernat.
Dr. Eric Uftring berät seine Mandanten auf Deutsch und auf Englisch.