Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Nach einem Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Abschluss als Diplom-Betriebswirt entschloss sich Herr Dr. Wetzel schließlich zum Rechtswissenschaftsstudium in Würzburg. Er promovierte zum Dr. jur. an der Universität Konstanz und wurde 1981 schließlich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 1984 bzw. 2005 führt er die Fachanwaltstitel für Steuerrecht und für Erbrecht, daneben ist er außerdem zertifizierter Testamentsvollstrecker sowie Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten. Neben dem Anwaltsberuf war er fünf Jahre lang als Mitglied des Landtags in Baden-Württemberg aktiv und widmete sich der Tätigkeit als Referent, Dozent und Lehrbeauftragter.
Steuerrecht
Sie möchten ein Start-up gründen? Herr Rechtsanwalt Dr. Wetzel bietet Ihnen fachkundigen Rat rund um die damit zusammenhängenden steuerlichen Einzelheiten – insbesondere im Rahmen der Rechtsformwahl und der Grunderwerbssteuer. Als Referent bei der Steuerberaterkammer in Freiburg verfügt er über das nötige Know-how, um Ihnen außerdem im laufenden Geschäftsbetrieb in sämtlichen steuerlichen Fragen zur Seite zu stehen. Er steht Ihnen bei Steuerschätzungen zur Seite und vertritt Ihre Rechte mit Engagement und Nachdruck, wenn Ihnen eine Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.
Herr Rechtsanwalt Dr. Wetzel ist Fachanwalt für Steuerrecht und begleitet Sie außerdem bei sämtlichen sonstigen steuerrechtlichen Angelegenheiten zur Seite – sei es im privaten oder im gewerblichen Bereich. Er beantwortet Ihre Rechtsfragen zur Eigenheimzulage sowie zum Verkehrswert, unterstützt Sie bei der Anfertigung der Steuererklärung und vertritt Ihre Rechte bei etwaigen Steuerstraftaten. Wenden Sie sich auch an ihn, wenn Sie wegen einer etwaigen Steuerhinterziehung eine selbstbefreiende Selbstanzeige aufgeben möchten – er hilft Ihnen bei deren Vorbereitung und steht Ihnen beim Umgang mit den Steuerbehörden zur Seite.
Erbrecht
Als Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Wetzel gerne bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags. Nur durch ein – in formeller und inhaltlicher Hinsicht – rechtssicher gestaltetes Dokument können Ihre Wünsche und Interessen für den Erbfall effektiv gesichert werden. Lassen Sie sich gerne hinsichtlich verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten informieren – insbesondere rund um die Themen Patchworkfamilie, Vermächtnis, gemeinschaftliches Testament, Hofübergabe oder Erbrecht im Scheidungsfall.
Wenden Sie sich auch als Erbe jederzeit gerne an Herrn Rechtsanwalt Dr. Wetzel. Er übernimmt Testamentsvollstreckungen, befasst sich mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und berät Sie ausführlich über die Erbenhaftung und die Erbschaftssteuer. Gerne wird er außerdem bei Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche in Ihrem Interesse tätig und verhilft Ihnen zu deren Abwehr bzw. Durchsetzung.
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