Nachdem ich sechseinhalb Jahre als Rechtsanwalt in einer großen mittelständischen Wirtschaftsrechtskanzlei tätig war (Juve TOP 50, davon die letzten beiden Jahre als Equity-Partner), habe ich mich im Jahr 2013 in meiner eigenen Kanzlei in Köln selbstständig gemacht.
Mit meiner Kollegin Dr. Nadja Müller habe ich im Jahr 2023 die Dilling Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB gegründet.
Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit sind Compliance, Organhaftung und D&O-Versicherung.
Rufen Sie mich gern an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Compliance
Unternehmen sind dazu verpflichtet, angemessene Strukturen zu schaffen, damit aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverstöße und Straftaten begangen werden. Geschieht dies nicht, drohen für das Unternehmen hohe Geldbußen und für die Leitungsorgane zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Als Compliance-Berater sorgen wir dafür, dass Unternehmen über solche Strukturen verfügen, damit diese legal im Wettbewerb bestehen können, die Mitarbeiter geschützt werden und im Ernstfall eine Haftung entfällt.
Wenn das Risikoprofil des Unternehmens dies zulässt, werde ich auch als Externer Compliance-Officer tätig.
Der TÜV-Rheinland hat mich im Jahr 2016 als Compliance-Officer zertifiziert.
Seit dem Sommersemester 2020 bin ich als Lehrbeauftragter für Compliance an der Universität zu Köln tätig.
Compliance-Ombudsmann / Whistleblowerhotline / Hinweisgebersystem
Eine effektive Compliance-Maßnahme ist die Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Damit dokumentiert das Unternehmen nach außen, tatsächlich an Rechtstreue interessiert zu sein und Regelverstöße verfolgen zu wollen.
In Betracht kommt hier insbesondere die Bestellung von Rechtsanwälten als Compliance-Ombudsleuten, da Rechtsanwälte zum einen über die Kompetenz verfügen, Hinweise rechtlich zutreffend zu erfassen und sie zum anderen von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sind, die erhaltenen Informationen aber auch die Identität des Hinweisgebers vertraulich zu behandeln. Meine breite fachliche Ausrichtung und meine langjährige praktische Erfahrung im Bereich der Compliance erlauben es mir, die eingehenden Hinweise auf ihre Plausibilität, ihren wirtschaftlichen Hintergrund und ihre strafrechtliche Relevanz zu überprüfen. Auf diese Weise können ggf. vorliegende Regelverstöße schnell identifiziert und abgestellt werden.
Hat Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter? Dann setzen Sie mit der Bestellung eines Compliance-Ombudsmannes die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes um (www.safewhistle.info).
Unser Hinweisgebersystem ist nach ISO 27001 zertifiziert.
Organhaftung
Leitungsorgane wie Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer berate ich dabei, ihr Unternehmen rechtssicher zu führen, um Haftungsfälle zu vermeiden, für die sie ggf. persönlich verantwortlich gemacht werden. Sollte es zu einer Inanspruchnahme kommen, vertrete ich die Organe auch in Haftungsfällen. Bisher habe ich alle gegen meine Mandanten geführten Organhaftungsklagen erfolgreich abwehren können.
D&O-Versicherung
Aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung von Leitungsorganen ist der Abschluss einer D&O-Versicherung unabdingbar. Hier berate ich Unternehmen aber auch die Leitungsorgane persönlich bei der Auswahl geeigneter Policen, damit der Versicherungsschutz auch da ist, wenn er gebraucht wird.