Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und seit 1992 auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Neben fundierten Rechtskenntnissen stehen menschliche Kompetenz aber auch notwendige Klarheit gegenüber dem Prozessgegner/in im Vordergrund. Die jederzeitige Ansprechbarkeit Ihres Anwalts ist vor einem Erbfall, während der Trauerphase und auch danach jederzeit selbstverständlich.
Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Weber sind in der Kanzlei Jutta Beukenberg, Uwe Lehr und Annette Jähne tätig. Tätigkeitsschwerpunkt von Jutta Beukenberg ist u.a. das Familienrecht, das gerade im Zusammenhang mit der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen von großer Wichtigkeit ist. Dabei arbeiten die Rechtsanwälte übergreifend zusammen und bieten gemeinsame Besprechungstermine.
Fachanwalt für Erbrecht
Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis &
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Gründung, GmbH, AG, KG, OHG, Haftung, Haftungsbeschränkung, Handelsregister, Kapitalgesellschaften, Körperschaften, Personengesellschaften, Prokura &
Bankrecht und Anlegerrecht
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