Vorbemerkung:
Liebe Leserin, lieber Leser,
es freut mich, dass Sie mich auf www.anwalt.de gefunden haben. Am liebsten würde ich mit Ihnen persönlich sprechen und Ihnen meine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen. Gerne können wir vorab telefonisch klären, ob ich für Ihren Fall in Frage komme oder nicht. Ein erstes Telefonat, zwecks Eingrenzung des Rechtsgebietes und Ihrer Interessen, ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen bitte ich lediglich um Verständnis, dass ich nur Fälle ab einem Streitwert / Gegenstandswert von ca. € 9.000,00 annehmen kann.
Hier nun meine Fachgebiete:
Arbeitsrecht
Hervorragende Fachkenntnis und kompetente Beratung.
Hier sind einige Gründe, warum Sie von meiner Expertise profitieren können.
1. Erfahrung
Mit jahrelanger, über 30 jähriger Erfahrung habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten.
2. Spezialisierung
Ich habe mich seit Beginn meiner Berufslaufbahn auf das Arbeitsrecht spezialisiert und mich kontinuierlich fortgebildet, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Das führt zu erstklassiger Rechtsberatung und maßgeschneiderten Lösungen für Ihr individuelles Anliegen.
3. Umfassende Expertise
Ich bin mit allen Aspekten des Arbeitsrechts vertraut, sei es Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Gehalt, usw.
4. Lösungsorientierung
Mein Ziel ist es stets, für meine Mandanten - abgestimmt - die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
5. Erfolge
Zahlreiche erfolgreich geführte Auseinandersetzungen künden davon. Lesen Sie gerne auf meiner Homepage unter "Beste Bewertungen Arbeitsrecht" nach.
Vertragsrecht
Damit bezeichne ich alle Sachverhalte, die mit dem Kaufrecht, dem Werkvertragsrecht, dem Immobilienkaufvertrag, beispielsweise dem Kauf von Autos(neu/gebraucht), Wohnwägen, Oldtimern, Wohnmobilen und jedweder beweglicher Sachen zusammenhängen.
Bei Fehlkäufen, insbesondere wenn Sie durch eine falsche Erwartung zustande gekommen sind oder der Verkäufer Sie etwa getäuscht hat, berate ich über die Rückabwicklung, d.h., wie Sie aus dem Vertrag herauskommen. Ferner gibt es noch das Gebiet der Mängel, wenn die Sache oder das Werk einen Mangel hat, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie in Frage kommen. Beim Immobilienvertrag muss man besonders aufpassen, da hier ein Notar diesen Vertrag öffentlich beglaubigt. Dieser berät jedoch nicht beide Seiten. Hier empfiehlt es sich, vorab Beratung durch mich in Anspruch zu nehmen. Der Notar hat keine beratende Tätigkeit.
Kontaktaufnahme:
Am liebsten wäre mir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme, ansonsten können Sie mir auch gerne per E-Mail Ihre Fragen stellen.
Juristische Probleme sind belastend. Ich freue mich, Ihnen bei der Lösung helfen zu können.
RA Dr. Harald Franke, Stuttgart.