Herr Dr. Stelling ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig und darf sich inzwischen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nennen. Er ist außerdem Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfasste bereits während seiner Zeit als wissenschaftlicher Assistent einen Großkommentar zum Betriebsverfassungsrecht. Rechtsanwalt Dr. Stelling berät sowohl in- und ausländische Unternehmen als auch Privatpersonen. Neben arbeitsrechtlichen Belangen und dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bietet er auch in weiteren Rechtsgebieten fachkundige Beratung, die auch auf Englisch erfolgen kann.
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht befasst sich Rechtsanwalt Dr. Stelling mit der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie mit dem Zustandekommen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Er hilft nach einer erhaltenen Abmahnung und fungiert im Kündigungsschutzrecht sowie insbesondere im Betriebsverfassungsrecht als kompetenter Ansprechpartner.
Rechtsanwalt Dr. Stelling berät ebenso fachkundig bezüglich der Restrukturierung von Unternehmen und verfügt über viel Erfahrung beim Führen von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt Dr. Stelling beschäftigt sich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Markenanmeldung, der Markenverwaltung und dem Markenschutz. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es um Wortmarken, Farbmarken oder Bildmarken geht. Außerdem kümmert sich Rechtsanwalt Dr. Stelling um den Schutz des geistigen Eigentums. Diesem Schutz unterliegen u. a. Bilder und Texte, aber auch Fotos, Filme, sowie Computerprogramme u.v.m.
Medienrecht
In medienrechtlichen Belangen können sich Rechtsratsuchende ebenso an Rechtsanwalt Dr. Stelling wenden. Er ist sowohl im Presserecht als auch im Verlagsrecht sachkundig und befasst sich mit sämtlichen Streitfällen im Recht der Wort- und Bildberichterstattung. Auch bei einer Persönlichkeitsverletzung durch die Presse- und Rundfunkberichterstattung steht Rechtsanwalt Dr. Stelling Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Privates Baurecht
Rechtsanwalt Dr. Stelling berät und vertritt auch im privaten Baurecht. Er befasst sich mit der Ausgestaltung sowie Überprüfung von Bauwerkverträgen und Bauträgerverträgen. Rechtsanwalt Dr. Stelling ist sachkundig, was die Anwendung der Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) anbelangt. Er macht bestehende Baumängel geltend und klärt rechtliche Fragen im Zusammenhang mit deren Beseitigung sowie im angrenzenden Architektenrecht.
Immobilienrecht
Rechtsanwalt Dr. Stelling klärt im Mandantenauftrag Rechtsfragen beim Kauf einer bereits vorhandenen oder noch zu errichtenden Immobilie. Er befasst sich mit der Ausgestaltung von allen notwendigen Verträgen oder prüft diese. Rechtsanwalt Dr. Stelling beschäftigt sich mit Baubeschreibungen sowie der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen. Rechtsratsuchende, die eine Immobilie veräußern möchten, können sich ebenfalls an Rechtsanwalt Dr. Stelling wenden.
Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnraummietrecht sowie im gewerblichen Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht steht Rechtsanwalt Dr. Stelling Mandanten ebenfalls als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Er befasst sich sowohl mit der Kündigung von Mietverhältnissen als auch mit Räumungsklagen. Rechtsanwalt Dr. Stelling macht auch bestehende Mietmängel geltend und sorgt für die Durchsetzung einer Mietminderung.
Vertragsrecht
In vertragsrechtlichen Belangen kümmert sich Rechtsanwalt Dr. Stelling um die Erstellung und Kontrolle sämtlicher Verträge. Er macht aus Verträgen resultierende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend und informiert Mandanten über ihr möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die U-Bahnhaltestelle „Rödingsmarkt" befindet sich nur 50 Meter von der Kanzlei entfernt und bietet Anschlüsse mit der U3. Nach 100 Metern erreicht man außerdem die S-Bahnstation „Stadthausbrücke", wo die Linien S1, S2 und S3 verkehren.
Parkmöglichkeiten finden Mandanten mit PKW in einer Tiefgarage im Kanzleigebäude.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!