Besuchen Sie mich in meiner Kanzlei in Berlin und lassen Sie sich vor Ort von mir beraten! Wenn Ihr Problem in eines der nachfolgenden Rechtsgebiete fällt – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Selbstverständlich können wir auch telefonieren oder über das Internet kommunizieren, soweit Sie sich nicht in Berlin aufhalten. Ich bin bundesweit tätig, ein Großteil meiner Mandanten sitzt im Ausland, speziell in den USA.
Ich berate und vertrete Sie auch auf Englisch. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Strafrecht
Gern stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie einen qualifizierten und zuverlässigen Strafverteidiger suchen.
Als Unternehmensanwalt habe ich besondere Erfahrungen im Wirtschaftsstrafrecht, als Verteidiger von Einzelunternehmern, Geschäftsführern einer GmbH und Vorständen von Aktiengesellschaften, ebenso in Steuerstrafverfahren.
Meine besondere Kompetenz liegt in der Verteidigung von Mandanten, denen die Begehung einer Straftat in den USA vorgeworfen wird. Ich verfüge über eine Simultanzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und im US-Bundesstaat New York. Rufen Sie mich an, wenn gegen Sie persönlich oder einen Ihrer Angehörigen in den USA wegen einer Straftat ermittelt wird oder der Betroffene bereits in Untersuchungshaft sitzt.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Wollen Sie sich selbstständig machen? Eine Gesellschaft gründen oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine Gesellschaft umwandeln? Benötigen Sie Beratung bei der Auswahl der besten Rechtsform? Sind Sie Gesellschafter oder Geschäftsführer und haben Sie Probleme im Bereich von Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Haftung? Liegen Sie im Streit mit Mitgesellschaftern? Wirft man Ihnen den Verstoß gegen handelsrechtliche Regelungen vor?
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht vertrete ich in diesen Fällen konsequent Ihre Interessen.
Aufgrund meiner langjährigen Auslandserfahrung, speziell in den USA, konnte ich vertiefte Kenntnisse im internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sammeln.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Streiten Sie mit Ihrem Nachbarn über ein an Ihrem Grundstück bestehendes Notwegerecht? Haben Sie das Gefühl, bei einem Grundstücksgeschäft übervorteilt worden zu sein? Verweigert Ihnen ein Grundstückseigentümer die Ausübung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an seinem Grundstück, etwa eines Nutzungsrechts? Möchte ein Verwandter Sie aus dem geerbten Haus befördern, obwohl Sie ein lebenslanges Wohnrecht haben? Sind Sie in einen Streitfall im Zusammenhang mit einer Hypothek oder einer Grundschuld verwickelt? Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit einem Erbbaurecht?
In solchen Fällen bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht.
Im Hinblick auf meine langjährigen Erfahrungen in den USA betreue ich überdies zahlreiche Mandanten bei Ihren Problemen im Hinblick auf Ihren Grundbesitz in den USA, z.B. bei Erbfällen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Haben Sie Personen- oder Sachschäden erlitten - etwa bei einem Verkehrsunfall, durch eine ärztlichen Behandlungsfehler, im Bereich der Steuerberater- oder Anwaltshaftung oder im Produkthaftungsrecht? Gern prüfe ich, ob Ihnen Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld zustehen.
Aufgrund meiner Zulassung als Rechtsanwalt im US-Bundesstaat New York verfüge ich über besondere Erfahrungen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vor US-Gerichten.
Gibt es hier Probleme, sprechen Sie mich gern an.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Als Anwalt biete ich Ihnen in allen Belangen des Verbraucherkreditrechts, Kapitalanlagerechts, Wertpapierrechts sowie Finanzdienstleistungsrechts umfassende Beratung und Vertretung. So unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von falscher Anlageberatung oder fehlerhafter Anlagevermittlung, wenn Sie durch unkorrekte Beratungsleistungen Ihrer Bank oder Ihres Anlageberaters viel Geld verloren haben. Aber auch bei rechtlichen Fragen rund um Themen wie Kontoführung oder bargeldlosen Zahlungsverkehr können Sie jederzeit auf mich zählen.
Erbrecht
Wurden Sie in einem Testament bedacht und liegen nun im Streit mit Ihren Geschwistern? Wurden Sie gar enterbt?
Das Erben ist nicht einfach: Formvorschriften, Fristen und Streitigkeiten mit den Miterben machen den Erben oft das Leben schwer. Was ist zu beachten, wenn eine Erbengemeinschaft von Kindern das Elternhaus erbt? Ist das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten wirksam? Der Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau ein neues Testament zugunsten einer neuen Partnerin und zum Nachteil der Kinder aufgesetzt - wer erbt nun?
Spezielle Fragen ergeben sich, wenn zum Nachlass ein Unternehmen gehört. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfüge ich über Spezialkenntnisse hinsichtlich der Unternehmensnachfolge.
Und schließlich:
Als Rechtsanwalt mit zusätzlicher Zulassung im US-Bundesstaat New York verfüge ich über besondere Erfahrungen bei der Abwicklung von Nachlässen mit USA-Bezug, speziell bei Vorhandensein eines US-Trust.
Internationales Wirtschaftsrecht
Die starke Zunahme wirtschaftlicher Beziehungen in das Ausland erfordert eine qualifizierte Beratung im internationalen Recht.
Ein Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht bietet aufgrund von sehr strengen Qualitätsanforderungen der erforderlichen Examina die Gewähr von verlässlichen juristischen Beratungsleistungen auf diesem Gebiet.
In meinem Fall wird die besondere Qualifikation noch dadurch dokumentiert, dass ich seit über 25 Jahren zusätzlich über eine Zulassung als Rechtsanwalt im US-Bundesstaat New York verfüge und seitdem erfolgreich zahlreiche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die USA vertrete. Die Grundlage hierfür bildete ein mit Prädikatsexamen abgeschlossenes Studium an der renommierten Cornell Law School in Ithaca, NY. und das Bestehen der sehr anspruchsvollen Anwaltsprüfung (Bar Exam) des US-Bundesstaates New York im Jahr 1993.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra
Attorney at Law (New York)
Ich bin seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht in Berlin zugelassen. Seit 1993 verfüge ich zudem über eine Simultanzulassung als Attorney at law im US-Bundesstaat New York.
Ich betreue zahlreiche mittelständische Unternehmen in Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und den USA.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Gesellschaftsrecht, M&A, dem Aufbau von Vertriebsstrukturen in Deutschland und den USA, dem Produkthaftungsrecht, Lizenzrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Baurecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Medizinprodukterecht, IT-Recht, Sportrecht und Verwaltungsrecht. Zahlreiche Veröffentlichungen zu aktuellen Rechtsthemen in juristischen Fachzeitschriften und überregionalen Tageszeitungen (FAZ, Handelsblatt, Tagesspiegel u.a.). Vergleichen Sie die Übersicht auf der angegebenen Website unter "Publikationen". Breite Referententätigkeit.