Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann!
Fachanwältin für Familienrecht
Suchen Sie eine Rechtsanwältin, die Ihnen in allen Fragen des Erbrechts mit Rat und Tat zur Seite steht?
Oder benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Bereich des Medizinrechts?
Frau Rechtsanwältin Dr. Schumann, Fachanwältin für Familierecht, ist genau die richtige Ansprechpartner für Sie!
Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
Frau Rechtsanwältin Dr. Schumann promovierte zu einem Thema des Familienrechts und erhielt ihre Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2002. Aufgrund umfangreicher juristischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen, die sie durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges und der Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen erlangte, wurde ihr 2009 der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen.
Aufgrund einer Tätigkeit in den USA verfügt Frau Rechtsanwältin Dr. Schumann über gute Kenntnisse des amerikanischen Rechtssystems und in der englischen Sprache.
Erbrecht
Im Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Schumann in allen Fragen rund um das Erbrecht zur Verfügung. Sie übernimmt neben der Testamentsgestaltung auch die Erstellung von Verträgen, Nachlassregelungen und vertritt Sie kompetent bei Erbauseinandersetzungen oder bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Gerne berät sie auch zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht.
Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht berät Frau Dr. Schumann, wenn Sie sich über die Folgen einer Scheidung informieren wollen oder rechtliche Vertretung während eines Scheidungsverfahren benötigen. Außerdem beantwortet sie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich.
Medizinrecht
Im Bereich des Medizinrechts vertritt sie sowohl Ärzte als auch Privatpersonen, wenn gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen wurde, ein Aufklärungs- oder Dokumentationsfehler vorliegt oder es zu einem Behandlungsfehler kam. In einem solchen Fall setzt Frau Rechtsanwältin Dr. Schumann Schadensersatzansprüche ihrer Mandanten konsequent durch oder wehrt solche gegen Sie ab.