Eine engagierte Vertretung, kompetente Beratung sowie eine zielgerichtete Vertretung erhalten Mandanten bei Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider.
Die seit vielen Jahren tätige Rechtsanwältin legt zudem großen Wert auf eine präzise Arbeitsweise und hat stets die persönlichen sowie wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick.  
Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Schneider ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und Fachanwältin für Erbrecht.

Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Regenburg und Konstanz. Nach der Promotion an der Universität Konstanz und dem Referendariat in München wurde sie im Jahr 2002 zur Anwaltschaft zugelassen und hat bereits den Fachanwaltskurs Erbrecht absolviert. Seit dem Jahr 2016 ist sie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und seit 2025 Fachanwältin für Erbrecht. In ihrer Kanzlei in München steht sie ihren Mandanten als fachkundige Ansprechpartnerin bei Fragen rund um das Erbrecht und Pflichtteilsrecht sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge zur Seite.


Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider ist insbesondere spezialisiert auf folgende Bereiche:

1. Testamentsgestaltung und Abfassung von Vermächtnissen und Erbverträgen

Nach dem Todesfall innerhalb der Familie kommt es häufig zu Auseinandersetzungen unter den Erben bezüglich des Nachlasses. Um solche Konflikte zu vermeiden oder zu minimieren, sollten Sie sich frühzeitig mit der Verfassung eines Testamentes beschäftigen.
Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Testamentsgestaltung und informiert Sie ausführlich zu allen Fragen und Themen, z. B. wie es sich mit der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer verhält.
Gerne können Sie sich auch bezüglich besonderer Testamente wie dem Behindertentestament oder einem Testament für Patchworkfamilien an sie wenden. 

2. Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Pflichtteilsansprüche und Ersatzansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche stehen den nächsten Angehörigen, insbesondere Kindern und Ehegatten und u.U. auch Eltern als gesetzliche Mindestteilhabe am Nachlass zu. Da das Pflichtteilsrecht einen äußerst komplexen Bereich darstellt, benötigen Rechtsratsuchende in erster Linie den fachkundigen Rechtsbeistand einer kompetenten Anwältin.
Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider übernimmt beispielsweise die Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen. 


3. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kann sie Sie kompetent und einfühlsam begleiten.

Im Rahmen einer Erbengemeinschaft können häufig Streitigkeiten unter den einzelnen Miterben auftreten, wenn beispielsweise eine Immobilie zwischen den Erben aufgeteilt werden muss. Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider vertritt Ihre Interessen als Miterbe in außergerichtlichen Verhandlungen bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren und Teilungsversteigerungen.


4. Unternehmensnachfolge/Vermögensnachfolge/Unternehmertestament

Durch  eine rechtzeitige und vor allem rechtssichere und steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensnachfolge und der damit einhergehenden Ernennung eines Nachfolgers, können nicht nur Auseinandersetzungen zwischen den Erben vermieden, sondern auch die Existenz des Unternehmens für die Zukunft gesichert werden.
 Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider errichtet ein maßgeschneidertes Unternehmertestament und beachtet dabei die familiären Verhältnisse, die Bedingungen im Unternehmen sowie die gesellschaftsrechtlichen Regelungen unter Einbeziehung pflichtteilsrechtlicher Aspekte.


5. Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung, denn sie kann das Vermögen schützen und Streit um das Erbe verhindern. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) setzt Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider den Willen des Erblassers um und ist verantwortlich für die Nachlasssicherung, Nachlassverwaltung sowie Nachlassverteilung. 


6.Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Patientenverfügung


Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider unterstützt ihre Mandanten bei allen Belangen, die in Zusammenhang mit Regelungen für den Notfall stehen. 

Die rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung garantiert Ihnen, dass Sie im Alter oder im Falle einer Krankheit selbst entscheiden, z. B. wer Ihre Interessen vertritt oder welche medizinischen Maßnahmen vorgenommen werden dürfen. Selbstverständlich übernimmt sie auch Grundstücksbewertungen, die Vertretung im Erbscheinverfahren oder berät rund um Schenkungen oder zum Stiftungsrecht.


 ANWALTSKANZLEI DR. SCHNEIDER 


Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.

Anfahrtsinformationen / Parkmöglichkeiten: Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle „Giselastraße", die von den Buslinien 54 und 68 oder der U-Bahnlinien U3 und U6 angefahren wird. Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Straßen. 


Weitere Informationen finden Sie unter: www.schneider-anwaltskanzlei.de