Rechtsanwaltskanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak

Herr Oliver Nowak absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften ebenfalls an der Georg-August-Universität Göttingen. Von 1993 bis 1997 war er dort am Lehrstuhl für bürgerliches Recht und der dortigen Forschungsstelle bei Prof. Dr. Erwin Deutsch am Institut für Arzt- und Arzneimittelrecht wissenschaftlich tätig. Prof. Dr. Deutsch war auch sein Doktorvater, die Dissertation behandelte das Thema „Leitlinien in der Medizin - Eine haftungsrechtliche Betrachtung".

Nach Rechtsreferendariat und zweitem Staatsexamen wurde Herr Dr. Nowak 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und stieg in die Kanzlei von Dr. Peter Abramowski ein.

2002 wurde er Fachanwalt für Arbeitsrecht, 2005 auch Fachanwalt für Medizinrecht.
Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Nowak engagiert sich ebenso ehrenamtlich.

Arbeitsrecht

Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z. B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.

Medizinrecht

Durch die anhaltende Regulierung im Gesundheitswesen müssen Sie sich als Arzt oder Krankenhaus mit viel Bürokratie sowie komplexen rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Ich unterstütze Sie als Fachanwalt für Medizinrecht dabei umfassend, damit Sie sich ganz auf die Medizin und Ihre Patienten konzentrieren können. Dabei kann es z. B. um das Vertragsarztrecht, Arzneimittelrecht oder Krankenhausrecht gehen. 

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen Termin vereinbaren!