Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkt zählt, nicht zuletzt wegen meines zusätzlichen ungarischen Jurastudiums sowie meiner langjährigen Prozesserfahrung vor ungarischen Zivilgerichten sämtlicher Instanzen, das ungarische Wirtschaftsrecht. Ich werde zudem von der Ungarischen, Russischen und Mexikanischen Botschaft in Berlin empfohlen.
Ügyvéd Peter Taller
Ich bin Ungarndeutscher (Donauschwabe), studierte Rechtswissenschaften an der Universität Budapest mit Cum Laude-Abschluss und verfüge über eine ungarische Anwaltszulassung.
Anschließend war ich Doktorand an der Universität Passau und im Jahr 2011 bester ausländischer Student an der Universität im spanischen Valencia. Außerdem führte mich ein Stipendium der Russischen Industrie- und Handelskammer und der Puschkin Hochschule nach Moskau und ein weiteres an die Herzen University St. Petersburg. Seit 2010 gehöre ich nun der Nürnberger Kanzlei NZP NAGY LEGAL an. Daneben bin ich auch in einer Kanzlei in Budapest, Ungarn tätig.
Ich werde insbesondere im Auftrag deutscher Insolvenzverwalter im ungarischen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Grundstücksrecht tätig. So bilden vor allem die fachkundige Unterstützung bei der Abwicklung von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen, die Rechtsprechung zur Kompensation nichtiger Grundstückskaufverträge in Ungarn im Interesse betroffener ausländischer Grundstückskäufer und die Abwicklung ungarischer Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen wichtige Teile meiner anwaltlichen Tätigkeit. Zudem erstritt ich jüngst mehrere Grundsatzurteile zur Nichtigkeit von Fremdwährungsdarlehen ungarischer Geldinstitute. Ich verfüge außerdem über profunde Kenntnisse der ungarischen Prozessordnung und befasse mich für Sie gerne mit Gesellschafterstreitigkeiten sowie Fragen der Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung oder Aufsichtsratshaftung nach ungarischem Recht.
Zudem setze ich im internationalen Wirtschaftsrecht mit den Ausgleichsansprüchen u. a. von Handelsvertretern und Vertragshändlern sowohl national als auch nach EU-Recht und ungarischem Recht auseinander und befasse mich darüber hinaus mit rechtlichen Konflikten um Warenlieferungen. Weitere tiefgreifende Kenntnisse besitze ich, wenn es um den Bereich des internationalen Privatrechts (IPR), vor allem das europäische Zivilverfahrensrecht sowie internationale Schiedsverfahrenswesen, geht.
Ich kenne mich bestens mit den europäischen Schiedsordnungen aus und widme mich strafrechtlichen Belangen sowie Fragen der Vertragsgestaltung, was z. B. Warenlieferungsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Vertriebsverträge anbelangt, egal ob nach deutschem oder ungarischem Recht und nach internationalen Standards. Darüber hinaus besitze ich in Ungarn als Rechtsanwalt die Befugnis, Notarfunktionen auszuüben. Nach ungarischem Recht besteht ein Anwalts- oder Notarzwang für Firmen- und Handelsregisterangelegenheiten sowie für Grundbuchangelegenheiten.
Ich übernehme die Beurkundung und öffentliche Beglaubigung von Grundstückskaufverträgen und gesellschaftsrechtlichen Schriftstücken u. a. bei der Firmengründung nach ungarischem Recht sowie die Eintragung ins ungarische Handelsregister und vertrete Sie vor dem ungarischen Grundbuchamt. Ihr Vorteil ist, dass wir sämtliche Beurkundungen nach ungarischem Recht auch in Deutschland und Österreich vornehmen können, sodass Sie auf beglaubigte Übersetzungen und Formalitäten oder gar auf eine Reise nach Ungarn bei Ihrem Ungarn-Geschäft verzichten können.