Rechtsanwalt Erwin Kohl
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
An der Universität Regensburg absolvierte Rechtsanwalt Kohl das Studium der Rechtswissenschaften und wurde im Jahr 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse wurde ihm außerdem im Jahr 2006 der Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht verliehen.
Baurecht & Architektenrecht
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht Rechtsanwalt Kohl sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern beratend zur Seite. Sein Beratungsspektrum umfasst dabei die Überprüfung bzw. Ausgestaltung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen sowie die effektive Interessenvertretung bei Baumängeln, Bausummenüberschreitung, Bauverzug oder Werklohnstreitigkeiten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihr Vermieter behält schon seit Monaten die Kaution ein? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich des Grundstücksrechts und Immobilienrechts berate ich Sie bei sämtlichen Angelegenheiten oder Problemen aus diesem Bereich. Ich stehe Käufern sowie Verkäufern beim Erwerb bzw. bei der Veräußerung von Immobilien oder Grundstücken zur Seite. Hier unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Kaufvertrags, informiere Sie über die anfallende Grundsteuer oder Grunderwerbssteuer und kläre Sie über Grundstücksbelastungen (Nießbrauch, Grundschuld) auf. Zudem werde ich im Rahmen der Immobiliarvollstreckung oder Zwangsversteigerung für Sie tätig und setze mich für Ihre Rechte ein.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.