Eva Scheichen-Ost
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und
seit 30 Jahren für die Verbraucherzentrale Hessen e.V. tätig. Ich stehe auf
Seiten der Verbraucher und vertrete daher grundsätzlich keine Banken,
Kreditvermittler, Anlagegesellschaften oder Anlageberater.
Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts bin ich seit mehr als 20
Jahren tätig. 2011 wurde mir aufgrund meiner nachgewiesenen besonderen
Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die
Bezeichnung Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen.
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Sie daher bei mir
richtig,
- bei jeglicher Art von Problemen mit Ihrer Bank oder Ihrer
Bausparkasse - wenn Ihr Konto gekündigt wurde
- wenn Ihr Kreditvertrag gekündigt wurde
- wenn Sie Opfer eines EC-Karten- / Kreditkartenmissbrauchs wurden
- wenn Unbefugte Zugriff auf Ihr Konto genommen haben
- wenn Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt
- wenn Sie aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen werden
- wenn sich Ihre Bank noch immer weigert, für Ihren langjährigen
Prämiensparvertrag Zinsen nachzuberechnen und gutzuschreiben - wenn Ihre Bausparkasse Ihnen die Treueprämie bzw. die Bonuszinsen
verweigert
Kapitalanlagerecht
Einer meiner Schwerpunkte ist Kapitalanlagerecht. Sie sind daher bei mir richtig,
- wenn Sie im Zusammenhang mit einer Vermögensanlage falsch beraten wurden und einen Verlust erlitten haben
- wenn bei Ihrem Anlageprodukt die versprochenen Zinszahlungen/Ausschüttungen ausbleiben
- wenn die Anlagegesellschaft Nachschüsse fordert
- wenn Ihre Kapitalanlage fehlgeschlagen ist
- wenn der Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft Ausschüttungen zurückfordert
- wenn Sie Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend
machen wollen - wenn Sie gegen die Prospektverantwortlichen und deren Hintermänner
vorgehen wollen - wenn Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Anlagegesellschaft Zahlungsansprüche anmelden wollen
Insolvenzrecht und Schuldenbereinigung
Zusätzlich bin ich auf Insolvenzrecht und Schuldenbereinigung spezialisiert. Sie sind daher bei mir richtig,
- wenn Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung anstreben
- wenn Sie zahlungsunfähig sind und ein Insolvenzverfahren anstreben
- wenn gegen Sie ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde und Sie einen Restschuldbefreiungsantrag stellen wollen
- wenn Sie eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags erreichen wollen
- wenn Sie eine Bescheinigung für die Einrichtung eines P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) benötigen
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.schuldenbereinigung-verbraucherinsolvenz.de