Rechtsanwältin Pamela Meissner
Fachanwältin für Familienrecht
- Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
- Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin
- Referendariat am Kammergericht Berlin
- Zulassung als Rechtsanwältin durch die Rechtsanwaltskammer Berlin
- Fachanwaltslehrgang für Familienrecht in Theorie und Praxis erfolgreich abgeschlossen
Familienrecht
Wenn Sie Informationen, Unterstützung oder konkrete juristische Vertretung im Familienrecht benötigen, ist Frau Rechtsanwältin Meissner die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Neben der Beratung und prozessualen Vertretung in Ehescheidungen (insbesondere beim Versorgungsausgleich) werden Sie von der Fachanwältin für Familienrecht auch zu Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt), Zugewinnausgleich, Umgangsrecht und Sorgerecht/ABR umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt. Sie können sich aber auch bei verwandten Themen wie Gewaltschutz, einstweilige Anordnungen oder Wohnungszuweisung an Frau Meissner wenden.
Erbrecht
Auch im Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Meissner bei sämtlichen Angelegenheiten fachlich versiert zur Seite. Ob es um Fragen zum Testament geht, Sie Pflichtteilsansprüche durchsetzen bzw. abwehren wollen oder wichtige rechtliche Dokumente (z. B. Patientenverfügung, Vorsorgeverfügung, sonstige postmortale Vollmachten) gestaltet oder überprüft werden sollen – Frau Rechtsanwältin Meissner kann Ihnen weiterhelfen.
Reiserecht
Bei der Verspätung oder Annullierung von Flügen können Sie unter Umständen Ausgleichsansprüche stellen – oder auch Schadenersatz fordern, wenn Ihr Reisegepäck beschädigt wird oder verloren geht. Frau Rechtsanwältin Meissner kann zwar Ihren Urlaub nicht mehr retten, aber zumindest Entschädigungen (z. B. in Form von Reisepreisminderung aufgrund von Reisemängeln wie Lärm, schlechte Unterbringung, Baustelle etc.) für Sie durchsetzen.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.