Sie sind Arbeitnehmender oder Betriebsrat und suchen anwaltlichen Rat?

Ich halte es für zwingend erforderlich, Stellung zu beziehen. Daher vertrete ich (bzw. wir in der Kanzlei) ausschließlich Arbeitnehmende und Betriebsräte. Denn die optimale Durchsetzung der Interessen der eigenen Partei erfordert notwendigerweise eine präzise Kenntnis der jeweiligen Problematik.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfügte ich über das notwendige Know-how und langjährige Erfahrung. 

Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen und verstehe mich als Ihre "Wegbegleitung" in Ihrer Angelegenheit. 

Leistungen für Arbeitnehmende

Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a.

  • Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Befristung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Pflegezeit
  • Mobbing
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung und Bewertung von Zeugnissen
  • etc.

Leistungen für Gesamt-/ Konzern- und Betriebsräte

  • Beratung zum Betriebsverfassungsrecht
  • Durchsetzung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
  • Beratung bei der Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung bei der Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Vorbereitung, Vertretung und Begleitung in Einigungsstellenverfahren
  • Seminare für Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte
  • Beratung zum Tarifrecht
  • etc.

Ihr Interesse wurde geweckt? 

Kontaktieren Sie mich gerne!