Persönliche Konflikte, die im Zusammenhang mit der Trennung vom Ehegatten/Lebensgefährten entstehen, werden von den betroffenen Personen ebenso wie Streitigkeiten rund um den Erbfall als besonders belastend wahrgenommen. Für die betroffenen Personen besteht in diesen Lebensbereichen, nicht nur wegen der Komplexität der Rechtsgebiete und den besonderen persönlichen Verflechtungen der beteiligten Personen, häufig die Problematik, dass die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen in rechtlicher Hinsicht häufig erst dann überblickt werden, wenn bereits Fakten geschaffen wurden und es zu spät ist. Denn gerade im Familien- und Erbrecht gilt: Versäumnisse zu Beginn der Auseinandersetzung lassen sich im Nachgang häufig nur noch mit besonderen Schwierigkeiten lösen.
In der familien- und erbrechtlichen Konfliktlösung bedarf es deshalb von der ersten Minute eines starken Partners, der dazu in der Lage ist, mögliche Konsequenzen des eigenen Handels aufzuzeigen, Streitigkeiten zu versachlichen und wohlbedachte, vernünftige und nachhaltige Entscheidungen zur Verbesserung Ihrer Position und zur Lösung des Konfliktes gemeinsam mit Ihnen zu entwickeln.
Als Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht bin ich dazu in der Lage, Ihnen die Handlungsempfehlungen zu geben, die Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen bestmöglich zu verwirklichen. Fundierte Rechtskenntnisse im Familien- und Erbrecht stellen im Rahmen der Beratung/Mandatsbearbeitung ebenso Eckpfeiler meiner Tätigkeit dar wie Empathie, Loyalität und die Fähigkeit, Streitigkeiten zu versachlichen.
Im Familienrecht biete ich Ihnen meine Unterstützung - insbesondere - in den folgenden Bereichen an:
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Geltendmachung und Regelung von Unterhaltsansprüchen
- Geltendmachung und Regelung von güterrechtlichen Ausgleichsansprüchen
- Verwertung und Versteigerung der Scheidungsimmobilie
- Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Umgang, elterliche Sorge und sonstige Kindschaftssachen
- Abstammung und Adoption
- Abwicklung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Im Erbrecht unterstütze ich Sie - insbesondere - gerne bei folgenden Fragen:
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Gestaltung von Testament und Erbvertrag
- Gestaltung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Gestaltung im Rahmen der sog. vorweggenommenen Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung (DVEV geprüft)
- Erbschaftssteuerrecht
Sollte Ihr Anliegen in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den obigen Tätigkeiten stehen, jedoch nicht explizit aufgeführt sein, sprechen Sie mich gerne an.
Ein Anruf (07621-9342-0), eine E-Mail ([email protected]) oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Ich freue mich bereits jetzt auf Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Appenzeller