Rechtsanwalt Frank Langer 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Persönliches: Geb. 1951, verheiratet, Studium in Bonn und Heidelberg, seit 1979 als Rechtsanwalt tätig. Ich bin seit 1989 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Arbeitsrecht

Meine Tätigkeitschwerpunkte liegen in den Bereichen Kündigung/Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsvertragsgestaltung, Geschäftsführerdienstverträge. 

Besonders bei Fragestellungen aus den Bereichen: außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, Gestaltung betrieblicher Abläufe durch Betriebsvereinbarungen bzw. Prüfung und Gestaltung von GmbH-Geschäftsführerverträgen.

Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmer berücksichtigende Vertragsgestaltung (z.B. Vergütungsbestandteile, Zielvereinbarungen, Wettbewerbsklauseln) dient der Rechtsklarheit und damit der Streitvermeidung.

Ich stehe Ihnen gerne via Telefonberatung und via E-Mail-Beratung zur Verfügung. Anfragen können auch in englisch gestellt werden.