Herr Rechtsanwalt Peschke schloss das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Kiel und Bremen ab und ist seit dem Jahr 1986 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Über besondere Kenntnisse verfügt er im Seerecht, zudem ist er seit 2001 als Beisitzer bei den Seeämtern Bremerhaven und Emden tätig.
Rechtsanwalt Frank Peschke
Schifffahrtsrecht und Sportschifffahrtsrecht
Das Schifffahrtsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen in der Schifffahrt, sowohl in der Binnen- als auch in der Seeschifffahrt. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie z.B. das Seehandelsrecht, das Beförderungsrecht, das Versicherungsrecht und das Umweltschutzrecht.
Das Sportschifffahrtsrecht ist ein Teilgebiet des Schifffahrtsrechts, das sich speziell mit den rechtlichen Fragen der Sportschifffahrt befasst. Hierzu gehören z.B. Fragen des Erwerbs und der Nutzung von Sportbooten, die Haftung bei Unfällen sowie die Einhaltung von Vorschriften zum Umweltschutz.
Tätigkeitsbeschreibung eines Rechtsanwalts im Schifffahrtsrecht und Sportschifffahrtsrecht
Ein Rechtsanwalt im Schifffahrtsrecht und Sportschifffahrtsrecht berät und vertritt Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um die Schifffahrt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung: Beratung von Reedereien, Spediteuren, Versicherungen und Privatpersonen in allen Fragen des Schifffahrtsrechts und Sportschifffahrtsrechts.
- Vertretung: Vertretung von Mandanten vor Gerichten und Behörden in schifffahrtsrechtlichen Streitigkeiten.
- Vertragsgestaltung: Erstellung und Prüfung von Verträgen im Bereich der Schifffahrt, wie z.B. Charterverträge, Kaufverträge für Schiffe und Versicherungsverträge.
- Schadensabwicklung: Unterstützung bei der Abwicklung von Schäden in der Schifffahrt, wie z.B. bei Kollisionen oder Havarien.
Ein Rechtsanwalt im Schifffahrtsrecht und Sportschifffahrtsrecht verfügt über fundierte Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie über praktische Erfahrung in der Bearbeitung schifffahrtsrechtlicher Fälle.
Familienrecht
Auch im Familienrecht steht er seinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, angefangen bei der Beratung und Begleitung bei einer Trennung oder Scheidung über die Klärung von Fragen bezüglich Sorgerecht, Umgangsrecht oder Aufenthaltsrecht bis hin zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder, Ehegatten oder Eltern. Ebenso unterstützt Herr Rechtsanwalt Peschke bei der Vermögensauseinandersetzung und erstellt Eheverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Vertragsrecht
Im Vertragsrecht übernimmt er als Anwalt die Ausarbeitung von Verträgen, berät seine Mandanten zu den entsprechenden Klauseln und erstellt auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Darüber hinaus gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen wie Nachbesserung, Gewährleistung, Widerspruch oder Rücktritt zu seinem Leistungsspektrum.
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Peschke steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und die Klärung von Fragen bezüglich vorweggenommener bzw. gesetzlicher Erbfolge geht. Weiterhin macht er im Rahmen des Pflichtteilsrechts entsprechende Ansprüche geltend und berät auch zu Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Erbverzicht.
Straßenverkehrsrecht
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen dringend fachkundige Hilfe bei der Schadensregulierung? Herr Rechtsanwalt Peschke übernimmt dies gerne, ebenso wie die Korrespondenz mit Versicherungen und der am Unfall beteiligten Gegenseite. Daneben können Sie sich auch an ihn wenden, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden.
Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Peschke prüft die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen und berät Sie zu den verschiedenen Klauseln. Sollte die Versicherung entsprechende Leistungen verweigern, setzt sie sich konsequent für Ihre Rechte ein.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkmöglichkeiten
Parkplätze stehen Ihnen an der Kanzlei zur Verfügung.