Rechtsanwaltskanzlei Pagliaro

Mit Kompetenz, Fachwissen und hohem Engagement widmet sich Herr Rechtsanwalt Pagliaro den rechtlichen Angelegenheiten seiner Mandanten. Er bietet eine zielgerichtete und vertrauensvolle Beratung und Vertretung an und hat dabei stets die individuellen Interessen seiner Mandanten im Blick.

Herr Rechtsanwalt Pagliaro schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln ab und ist seit dem Jahr 1995 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 doziert er als Lehrbeauftragter an der Kölner Universität. 

Aufgrund des Nachweises überdurchschnittlicher juristischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung, die er durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges sowie durch die Bearbeitung einer Vielzahl an Fällen erlangte, ist er berechtigt den Fachanwaltstitel für Internationales Wirtschaftsrecht zur führen. Zudem erwarb er die Fortbildungszertifikate - Master Breve - im italienischen Erbrecht und italienischen Immobilienrecht. Weiterhin übernimmt er die Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof und ist vereidigter Gerichtssachverständiger für ausländisches Recht.

Er arbeitet mit einer Vielzahl an kompetenten externen Kooperationspartnern und Of Counsel in Deutschland, innerhalb Europas und in Übersee zusammen, um rechtliche Angelegenheiten fach- und grenzüberschreitend regeln zu können. Zudem kann er zusammen mit fachkundigen Kollegen – Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – die Mandate auch steuerrechtlich betreuen und ist über die Association of Foreign Lawyers Germany in dem Kooperationsnetzwerk für Europa und Übersee eingebunden.

In den folgenden Bereichen steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Italienisches und deutsches Erbrecht
  • italienisches und deutsches Immobilienrecht
  • italienisches und deutsches Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht Italien
  • Internationales Vertriebsrecht/Handelsvertreterrecht
  • Internationales Ehegüterrecht
  • Internationales Erbschaftssteuerrecht
  • Internationales Kapitalertragssteuerrecht