Qualifikationen
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
Als Anwalt in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Zur Person
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
Referendariat beim Oberlandesgericht Koblenz
Rechtsanwalt seit 2005
Gesellschaftsrecht
Vom Tag der Unternehmensgründung an sind Sie als Unternehmer mit einer Flut von rechtlichen Fragen und Problemstellungen konfrontiert:
Wie kann ich meine persönliche Haftung beschränken?
Woran muss ich bei der Gründung einer Gesellschaft denken?
Welche Rechtsform soll ich wählen?
Was sind die Vor– und Nachteile einer Gesellschaft?
Wie sichere ich meine Interessen am besten?
Was geschieht, wenn der Inhaber aus dem Unternehmen ausscheidet?
Nach einer Unternehmensgründung tauchen oft weitere Probleme und Fragen auf. Entweder durch Streitigkeiten mit anderen Gesellschaften (gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Markenrecht), einer Krise der Gesellschaft, einem Unternehmenskauf oder -verkauf (Asset Deal, Share-Deal) oder durch Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern (Auseinandersetzung, Liquidation, Ausschließung, Kaduzierung). Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite und erarbeiten zusammen mit Ihnen zeitnah maßgeschneiderte, pragmatische Lösungen.
Ein Vertrag, der steuerliche Probleme aufwirft und überarbeitet werden muss, kostet Sie Zeit und Geld. Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge von Anfang an steuerlich optimiert sind – ohne komplizierte Absprachen und kostenintensive Anpassungen. Als Fachanwalt im Steuerrecht verfügt RA Noviyanti über die Fachkenntnisse, die für eine professionelle Beratung unerlässlich sind. Zudem arbeiten wir partnerschaftlich mit einem Kanzleiübergreifenden Netzwerk zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Service aus einer Hand bieten zu können. Für Sie bleibt es immer bei einem Ansprechpartner, Ihren Anwälten der SSBP aus Koblenz.
Unsere Leistungsbereiche im Gesellschaftsrecht im Überblick
- Unternehmensgründung und -aufbau
- betriebliche Umstrukturierungen bzw. Umwandlungen
- Gestaltung von Verträgen aller Art (Gesellschaftsvertrag)
- Fragen des Wettbewerbsrechts
- Regelungen von Unternehmensnachfolgen
- Unterstützung bei Auseinandersetzungen der Gesellschafter
- Insolvenz- und Liquidationsberatung
Steuerrecht
Als Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie bei steuerlichen und handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie:
Unternehmensfortführung und -nachfolge
Umwandlungsvorgängen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung)
Unternehmenskauf oder -verkauf (Asset Deal, Share Deal)
Fragen der Auseinandersetzung, Liquidation, Ausschließung oder Kaduzierung
Fragen des internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts beim Import aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union
Ein weiteres Tätigkeitsfeld t ist die Vertretung in Einspruchsverfahren sowie Finanzrechtsstreiten vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof auf allen Gebieten des gesamten Steuerrechts und Abgabenrechts, insbesondere in den Bereichen der:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Recht der Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Jahresabschlusses
Umsatzsteuer- und Grunderwerbssteuer
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungsrecht
Schließlich vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in Steuerstrafsachen (Steuerhinterziehung, Fragen der Selbstanzeige etc.) und Steuerordnungswidrigkeiten
Tätigkeitsfelder unserer Beratung und Vertretung bei SSBP im Baurecht sind:
Das private Baurecht umfasst die Rechtsverhältnisse der Beteiligten an einem Bauvorhaben (z. B. Bauherren, Werkunternehmer, Bauträger, Architekt, Fachingenieur) und ihrer zivilrechtlichen Beziehungen zueinander.
Aus unserer Praxis im Baurecht sind hier beispielsweise zu nennen:
- Entwurf und Kontrolle von Bauverträgen nach BGB und nach VOB
- Baubegleitende Beratung
- Beratung bei der Vertragsausführung (Abnahme, Mängelhaftungsrecht, Leistungen, Nachträge, Sicherheiten)
- Beratung bei der Vertragsbeendigung (Kündigung, Vertragsstrafen)
- Beratung im Bauträgerrecht (Bauträgervertrag, Rechte und Pflichten des Bauträgers)
- Vertretung in Bauprozessen (Klageverfahren, selbstständige Beweisverfahren, Einstweilige Verfügen und Arreste)
- Beratung im Bauinsolvenzrecht (Handlungsmöglichkeiten und Risken)
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, vor Behörden und gerichtlich in allen Belangen des öffentlichen Baurechts, d. h. Fragen des Bauplanungsrechts
- Zulässigkeit von Bauvorhaben z. B. nach dem Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Labdesbauordnungen, des Straßenrechts,
- der Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Umweltprüfung)
- Raumordnung und Landesplanung
- Planfeststellungsverfahren
sowie des Bauordnungsrechts
- Baulich – technische Anforderungen an Bauvorhaben
- Abwehr von Gefahren von baulichen Anlagen
- Präventives Bauordnungsrecht
- Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren
- Bauaufsicht
- Flächenumlegung
- Recht der Enteignung
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren eines Bauvorhabens als auch Architekten, Fachingenieure, Planungsbüros und Projektsteuerer. Von der Gestaltung des Vertrages über alle Planungsphasen der Bauplanung, Gestaltung bzw. Abwehr von Nachträgen bis hin zur Haftungsproblematik und Fragen der Honorierung, insbesondere nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) können Sie auf unsere exzellente Expertise vertrauen.
Aus unserer Praxis im Architektenrecht sind hier beispielsweise zu nennen:
- Architektenvertrag
- Berufsrecht des Architekten/Ingenieurs
- Haftpflichtrecht des Architekten/Ingenieurs
- Honorarrecht
- Leistungsphasen nach HOAI
- Urheberrechte des Architekten/Ingenieurs