Rechtsanwalt Hans Simon
Ich freue mich, dass Sie mein Profil auf anwalt.de gefunden haben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin in der Lage, Sie in allen Rechtsfragen, die dieses Gebiet berühren, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse etc.).
Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt im Raum Düsseldorf vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe. Sie sind Arbeitgeber? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich – als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Ich prüfe ihre Rechtmäßigkeit und verhelfe Ihnen im Rahmen der Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.
Zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung:
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn habe ich meine Referendarzeit in Bayern gemacht und dort 1985 mein zweites Staatsexamen abgelegt.
Unmittelbar danach bin ich in eine seinerzeit ausschließlich mit Berufungsverfahren am Oberlandesgericht befasste Sozietät in Düsseldorf eingetreten.
Dort habe ich meinen Zugang zum Familiengericht gefunden.
Nach dem Wechsel der Sozietät im Jahre 1990 bin ich Sozius einer mittelständischen Anwaltskanzlei in einem Team mit acht Kolleginnen und Kollegen.
Im Jahre 2001 habe ich die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Familienrecht erworben, im Jahre 2007 die als Fachanwalt für Arbeitsrecht.