Rechtsanwältin und Notarin Heike Schmitz
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Im Jahr 1997 wurde Rechtsanwältin Schmitz zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und wurde acht Jahre später zur Notarin bestellt. Aufgrund nachgewiesener vertiefter praktischer Erfahrung und theoretischer Kenntnisse wurden ihr die Fachanwaltstitel in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht verliehen. Seit 2010 fungiert sie außerdem als Vertragsanwältin des ADAC und seit 2011 als Prüferin für notarielle Fachprüfungen. Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Bergschadenregulierung.
NOTARIELLE BERATUNG
Die notarielle Tätigkeit von Notarin Schmitz umfasst unter anderem die Erstellung von Vollmachten und Verträgen sowie die Beurkundung und Beglaubigungen aller Art. Bei allen notariellen Belangen, vom Grundstücksrecht über das Erb- und Familienrecht bis hin zum Handels- und Gesellschaftsrecht, können sich Mandanten an Notarin Schmitz wenden.
FAMILIENRECHT: VOM EHEVERTRAG BIS HIN ZUM AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT
Als Fachanwältin für Familienrecht steht Rechtsanwältin Schmitz Rechtsratsuchenden in allen familienrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Rechtsanwältin Schmitz und Rechtsanwalt Brandt beraten Mandanten vor allem in Rechtsthemen wie Trennung, Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinn, Umgangsrecht, Adoption, Vermögensaufteilung, Vaterschaftsanerkennung u. a. Nicht nur verheiratete Paare, sondern auch eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften können auf ihre etablierte Fachkompetenz vertrauen.
ERBRECHT: SACHKUNDIGE RECHTSBERATUNG IM ERBSCHEINSVERFAHREN
Bei Fragen im Bereich Pflichtteilsrecht oder hinsichtlich der optimalen Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen können Rechtsratsuchende den fachkundigen Rechtsrat von Rechtsanwältin Schmitz, zugleich auch Fachanwältin für Erbrecht, und Rechtsanwalt Schmitz in Anspruch nehmen. Insbesondere klären die Anwälte der Kanzlei Fragen zur gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge, machen Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend und vertreten weiterhin Mandanten bei Erbauseinandersetzungen.
VERKEHRSRECHT: VERSIERTE VERTRETUNG IM VERKEHRSSTRAFRECHT
Nach einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn es sich um die Regulierung der entstandenen Schäden handelt, können sich Geschädigte jederzeit an Rechtsanwälte Schmitz und Kollegen wenden. Das hochqualifizierte Team der Kanzlei übernimmt die gesamte Unfallregulierung sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüchen und weiteren Schadenspositionen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Auch in Verkehrsstrafsachen, Bußgeldangelegenheiten sowie bei Belangen im Fahrerlaubnisrecht werden Mandanten in der Duisburger Kanzlei stets fachkompetent und zielorientiert beraten.Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwälten Schmitz und Kollegen umfassen unter anderem die Bereiche Allgemeines Zivilrecht und Bergschadenregulierung.
Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Ansprüche sicher durchgesetzt werden.