Spezialisierung ist der Schlüssel zum Erfolg.
Aus diesem Grund habe ich mich früh entschieden, mich auf zwei Rechtsgebiete zu konzentrieren .
Ich bin seit 25 Jahren als Anwältin tätig und bearbeite seit ca. 20 Jahren ausschließlich Mandate aus den Bereichen des Erbrechts und des Familienrechts.
Seit 2005 bin ich Fachanwältin für Erbrecht, seit 2006 Fachanwältin für Familienrecht.
Im Erbrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin für:
-Testamentsgestaltungen/ Spezialtestamente (z.B. für Patchworkfamilien, Behinderte und Bedürftige, Geschiedene, u.a.m.)
-Testamentsauslegungen
-Testamentsanfechtungen
-Erbscheinbeantragungen
-Erbauseinandersetzungen
-Teilungsversteigerungen
-Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
u.a.m.
Im Familienrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin für:
-Ehescheidungen
- Berechnung und Geltendmachung von Ehegattenunterhaltsansprüchen
-Berechnung und Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen
-Vermögensauseinandersetzungen
-Berechnung und Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen
u.a.m.
Bitte beachten Sie:
Ich übernehme keine Mandate im Umgangsrecht bzw. in Sorgerechtsstreitigkeiten.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.