Ich beschäftige mich nahezu ausschließlich mit erbrechtlichen Fragestellungen und berate dabei Unternehmer und Privatpersonen bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung von Regelungen für die Unternehmensnachfolge und den Erbfall. Dabei unterstütze ich Sie sowohl bei der rechtssicheren Gestaltung von Gesellschaftsverträgen als auch bei der Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen (z.B. Testamenten). Die Begleitung von Erbengemeinschaften bei der Verwaltung und Teilung des Nachlasses sowie die Durchführung von Testamentsvollstreckungen stehen außerdem im Zentrum meiner Tätigkeit.

Auch nach Erlangung des Titels "Fachanwalt für Erbrecht" vertiefte ich meine Kenntnisse und spezialisiere mich seither weiter auf dieses Rechtsgebiet, z.B. durch die erfolgreiche Zertifizierung durch die AGT und die DVEV zum Testamentsvollstrecker.

Ich biete Ihnen umfassende rechtliche Betreuung auf dem Gebiet des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts. Gerne beantworte ich Ihre Fragen bezüglich der Alters- und Krankheitsvorsorge und berate Sie für die Unternehmensnachfolge und den Erbfall.

In der heutigen Zeit können wir weit über den Renteneintritt hinaus unser Leben genießen, wodurch leider auch die Häufigkeit altersbedingter Krankheiten wie z.B. Demenz und Alzheimer steigt. Ich berate und unterstütze Sie bei der Festlegung Ihres Willens in einer Patientenverfügung, bei der sinnvollen Gestaltung von Vorsorgevollmachten und der Abfassung letztwilliger Verfügungen. Hierzu gehört auch deren Umsetzung in der Funktion als Betreuer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bzw. Nachlasspfleger. Auch in Fragen des Pflichtteilsrechts helfe ich mit kompetentem Rat weiter und begleite ebenso erfolgreich ggf. notwendige Nachlassinsolvenzen.

In meiner Arbeit ist eines der wichtigsten Ziele, die Wünsche und den Willen meiner Mandanten und deren Angehöriger, insbesondere für den Fall, wenn der Betroffene diesen nicht mehr selbst kundtun oder dessen Achtung und Durchsetzung sicherstellen kann, rechtssicher festzuhalten und - auch nach dem Ableben - umzusetzen.

Zudem ist es mir ein Anliegen, juristisch komplexe Sachverhalte greifbar und verständlich aufzubereiten. Überdies unterstütze ich Sie bei der Erhaltung und Übertragung von Vermögenswerten in die Folgegenerationen oder von Ihnen gewählte Begünstigte. Eine entscheidende Rolle spielen auch dabei die erbschaftssteuerlichen Aspekte. Diese kommen besonders stark bei der unternehmerischen Nachfolgeplanung zum Tragen. Hier lege ich besonderes Augenmerk auf eine nachhaltige Unternehmensnachfolgeplanung, durch die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und deren Abstimmung mit begleitenden testamentarischen Regelungen.


Bürozeiten: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen oder mich aufgrund meiner auswärtigen Tätigkeiten gar nicht antreffen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin. Gerne können Sie auch die Terminanfrage über das Anwalt.de Profil nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze

Die Kanzlei "KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte" in Rostock befindet sich in der Thomas-Mann-Str. 12 in Rostock, in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Mit den Zügen des Nah- und Fernverkehrs sowie mit den Trambahnen 3, 4, 5 und 6 sind die Büroräume verkehrsgünstig und fußläufig zu erreichen. Mit dem PKW stehen Ihnen kostenlose Parkmöglichkeiten hinter dem Kanzleigebäude zur Verfügung.

Die Zweigstelle für Erbrecht und Vermögensnachfolge in Lübeck finden Sie in der Roeckstr. 18 in der Nähe des Gustav-Radbruch-Platzes. Mit den Buslinien 3, 4, 10, 11 und 21 (Haltestelle Schulstraße) erreichen Sie mich direkt vor der Haustür.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.ra-klopsch.de und www.erbrecht.law