ÜBER İBG LAW FIRM
İBG Law Firm, gegründet von RA. İstem Bektaş Görücü, befindet ich in Adana und beraet und betreut sowohl in Adana als auch in den Nachbarstaedten inlaendische und auslaendische natürliche und juristische Personen in den Bereichen Gesellschafts-und Handelsrecht, Vertragsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Immobilienrecht und Vollstreckungsrecht. Die Kanzlei İBG Law Firm zeichnet sich durch hohe Kompetenz, Transparenz und Vertraulichkeit aus. Die Kanzlei İBG Law Firm bietet die Dienstleistungen sowohl in Türkisch, als auch in Deutsch und Englisch an.
ÜBER RECHTSANWÄLTIN İSTEM BEKTAŞ GÖRÜCÜ
Die Gründerin der Kanzlei İBG Law Firm, Rechtsanwaltin İstem Bektaş Görücü, wurde 1979 in der Türkei geboren. Mit 14 ging sie nach Deutschland. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Uni Bielefeld und kehrte nach dem Studium im Jahr 2009 in die Türkei zurück und bekam ihre Anerkennung an der Uni Ankara Üniversitesi Hukuk Fakültesi. Seit 2012 übt sie in ihrer eigenen Kanzlei den Beruf aus.
Av. İstem Bektaş Görücü spricht auf Muttersprachen Niveu Deutsch und sehr gut Englich, so dass sie nicht nur inlaendise Mandanten, sondern auch auslaendiche Mandanten beraet und betreut.
DIENSTLEISTUNGEN
GESELLSCHAFTSRECHT
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Als Anwalt sind wir für Sie da, wenn Sie sich im Gesellschaftsrecht mit Fragen der Rechtsformwahl, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Haftungsvermeidung auseinandersetzen. Wir sind gern für Sie da, wenn Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag erstellen möchten, Fragen zur Unternehmensgründung klären und eine Entscheidung über die Rechtsform treffen wollen. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung bei der Umstrukturierung von Gesellschaften, bei Haftungsfragen oder bei der Beilegung von Gesellschafterstreits.
SEEHANDELS- &TRANSPORTSRECHT
Wir beraten Sie im Charterrecht und im allgemeinen Transportrecht, in den Bereichen Land-, Luft- und Schienentransport, Binnenschifffahrt, Speditionsrecht und Logistikrecht. Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim An- und Verkauf von Schiffen und bei der Schiffsfinanzierung und -Registrierung.
VERTRAGSRECHT
Verträge sind grundsätzlich bindend, wobei in einer Vielzahl von Verträgen nicht der Abschluss eines schriftlichen Vertrages zur Herbeiführung einer Bindungswirkung führt. Ferner können Vertragsverstöße weitreichende Folgen haben, und zwar auch bereits im Bereich der Vertragsanbahnung. Damit es gar nicht erst zu kosten-und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen kommt, beraten wir Sie schon im Vorfeld umfänglich.Schriftliche Verträge müssen immer klar formuliert sein –Interpretationsmöglichkeiten ausgeschlossen werden! Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Verträge, die passgenau Ihren Wünschen entsprechen, aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sie möchten einen Vertrag überprüfen lassen? Wenden Sie sich an uns und wir prüfen das vorliegende Vertragswerk auf mögliche Fallstricke oder Komplikationen und beraten Sie auch bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge.
AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN IN DER TÜRKEI
Wir stellen komplexe Dienstleistungen für ausländische Staatsangehörige und ausländische juristische Personen, welche Investitionen in der Türkei planen, bereit.. Eine zusätzliche Erleichterung ist, dass Sie von einem Rechtsanwalt bedient werden, welcher mit Ihnen direkt auf Deutsch oder Englisch spricht, ohne die Vermittlung eines Dolmetschers zu benötigen.
IMMOBILIENRECHT
Immobilientransaktionen in der Türkei sind nicht selten mit Risiken verbunden. Die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Rechte Dritter müssen immer geprüft und verifiziert werden. Wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung, ein Haus, eine Villa oder ein Gewerbeobjekt zu kaufen, so sollten sich als Käufer und auch als Verkäufer in Spanien in jedem Fall rechtlich begleiten lassen.Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten, wie Sie den Eigentumserwerb rechtssicher gestalten können.
VOLLSTRECKUNGS-&INSOLVENZRECHT
Immer mehr europäische Unternehmen und Privatpersonen gehen mit türkischen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen in der Türkei ein.Leider verlaufen die Geschäfte manchmal nicht wunschgemäß und es bleiben Forderungen trotz aller rechtlichen Vorbeugungsmaßnahmen offen. Was ist zu tun, wenn ein Schuldner mit Sitz in der Türkei nicht zahlt?In dieser Hinsicht benötigen internationale Händler möglicherweise rechtliche Unterstützung, um Zahlungen zu regeln, Verträge und Sicherheiten zu binden und Nichtzahlungsverfahren durch Vollstreckungsverfahren zu verfolgen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.