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Verteidigung heißt für mich, die unbedingte Bemühung und Anstrengung, die Mandantschaft weitestmögliche vor der drohenden Strafe zu bewahren. Dazu sind alle Kampfmethoden und Techniken im Rahmen des Gesetzes einzusetzen mit dem Ziel eventuell möglich zu machen, was davor undenkbar schien
Als Strafverteidiger berate und verteidige ich Sie in allen Lagen des Verfahrens. Hierzu zählen u.a. das Ermittlungsverfahren und das Verfahren nach Anklageerhebung.
Haben Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Wurde Ihre Wohnung durchsucht? Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? In diesen oder gleichartig gelagerten Fällen kontaktieren Sie mich sofort, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Oder haben Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsschreiben erhalten, z.B. für einen Rotlichtverstoß, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Handyverstoßes oder ähnliches und sollen jetzt ein Bußgeld bezahlen? Auch hier gilt vorerst nichts zum Tatvorwurf zu sagen und gemeinsam für Sie eine zielorientierte Lösung zu finden. Beispielhaft sind die folgenden Tatvorwürfe:
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG)
- Vermögensdelikte (z.B. Raub § 249, Betrug § 263 StGB, Untreue § 266 StGB oder Diebstahl § 242 StGB)
- Körperverletzungsdelikte
- Verkehrsstraftaten (z.B.Trunkenheitsfahrt § 316 StGB, Gefährdung d. Straßenverkehrs, § 315 c StGB Kraftfahrzeugrennen § 315d StGB)
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch ( Straftaten im Zusammenhang mit der Polizei)
- Sachbeschädigung (z.B Graffiti § 303 StGB)
- Cyberkriminalität
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Handyverstoß
- Abstandsverstoß
Weiter übernehme ich strafrechtliche Mandate als Pflichtverteidiger gemäß § 140 StPO.
Verteidigung, heißt Kampf. Sie stehen bei mir absolut im Mittelpunkt. Ich gehe für Sie hochmotiviert und sportlich in den Kampf, um für Sie das bestmögliche Ergebnis im Verfahren zu erzielen.