Ich bin spezialisiert auf das Migrationsrecht und seit Jahren ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätig.
Das Migrationsrecht umfasst nach meinem Verständnis das Recht von Menschen ohne deutschen Pass in das Bundesgebiet einzureisen, sich im Bundesgebiet aufzuhalten und die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben und zu behalten.
Ich berate und vertrete Menschen und Unternehmen auf allen Gebieten des Migrationsrechts gegenüber den deutschen Behörden und den Verwaltungsgerichten bundesweit und in jedem Verfahrensstadium.
Das heißt, ich berate im Bereich der Arbeitsmigration zur Erlangung eines Visums bei der deutschen Auslandsvertretung ebenso, wie bei der Möglichkeit des Familiennachzugs oder eines Aufenthaltes zum Zwecke des Studiums.
Ich vertrete vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegenüber dem Auswärtigen Amt im Visumverfahren genauso wie vor allen anderen Verwaltungsgerichten bundesweit gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde im Verfahren um Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung. Zudem vertrete ich im Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und lassen Sie sich im Rahmen
einer Erstberatung unverbindlich über Ihren Verfahrensstand in Ihrer Sache
beraten. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und meinem ganzheitlichen und strategischen Blick und lassen Sie sich schnell einen
umfassenden Überblick über Ihre Erfolgsaussichten geben.