Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt oder benötigen Unterstützung in einer sozialrechtlichen Angelegenheit?
Ich helfe Ihnen gerne weiter und bin neben dem Familien- und Sozialrecht auch im Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht für Sie da.
Frau Rechtsanwältin
Karin Schaub
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Ich studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und absolvierte anschließend das Rechtsreferendariat beim Landgericht Essen. Seit dem Jahr 1995 bin ich zur Anwaltschaft zugelassen. Aufgrund ausgezeichneter in den entsprechenden Fachanwaltslehrgängen nachgewiesener Fachkenntnisse, langjähriger praktischer Erfahrung sowie ständiger Weiterbildung verfüge ich über die Fachanwaltschaften für Familienrecht (2013), Verkehrsrecht (2014) und Sozialrecht (2015).
Eine Trennung ist nicht nur eine emotional belastende Situation, sondern ruft auch zahlreiche familienrechtliche Probleme hervor. Ich begleite Sie vertrauensvoll während des Scheidungsverfahrens, setze Ihre Ansprüche auf Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und nachehelichen Unterhalt durch bzw. wehre etwaige Forderungen für Sie ab und vertrete Sie bei Vermögensauseinandersetzungen mit Ihrem Ex-Partner. Zudem stehe ich Ihnen im Kampf um das Umgangsrecht und Sorgerecht zur Seite. Überdies erstelle ich Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen für Sie. Im Sozialrecht können Sie sich bei Fragen zur sozialen Absicherung an mich wenden. Mein Beratungsspektrum umfasst das Arbeitslosengeld (ALG I und II, Hartz IV), den Sonder- und Mehrbedarf, die Grundsicherung, das Sozialgeld, die Sozialversicherungen (Pflegeversicherung, Rentenversicherung, u. a.) sowie das Schwerbehindertengesetz.
Ihr Arzt hat gegen seine ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen und einen Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler, Diagnosefehler oder Behandlungsfehler begangen? Ich helfe Ihnen gerne bei der Wahrung Ihrer Patientenrechte und mache im Rahmen des Arzthaftungsrechts und Medizinrechts Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld für Sie geltend.
Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und möchten gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, verfasse ich das Widerspruchsschreiben für Sie, damit Sie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote umgehen können. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht übernehme ich außerdem die komplette Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall für Sie. Ferner können Sie sich an mich wenden, wenn eine Strafanzeige gegen Sie vorliegt. Ich verteidige Sie im Ermittlungsverfahren ebenso wie vor Gericht.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei im ehemaligen Rathaus Westerholt ist mit den Buslinien 211, 212, 240 und 243 über die Haltestelle Schloßstraße erreichbar. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen Besucherparkplätze zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage: www.schaub.ruhr