Ich nehme mir persönlich für Sie und Ihr Problem viel Zeit und erläutere Ihnen im Zuge eines Erstgesprächs, welches Vorgehen sinnvoll ist. Ich lege Wert darauf, Ihnen die rechtliche Situation dabei verständlich zu erklären und Ihre Fragen zu beantworten.
Sie als Mandant stehen bei mir an erster Stelle. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist für mich ausschlaggebend, denn sie bildet das Fundament für gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Egal, ob Sie vor beruflichen oder privaten Aufgaben stehen: Ich bin Ihr starker Rechtspartner!
Ich spare Ihnen Zeit und Nerven. Zögern Sie nicht und schildern Sie mir Ihren Fall!
Bei Bedarf kontaktieren Sie meine Kanzlei direkt über die Kontaktdaten in meinem Profil. Für eine ausführliche Rechtsberatung besuchen Sie meine Kanzlei an folgendem Standort: Bayreuth.
Im Beratungsgespräch, das auch auf Französisch oder Englisch geführt werden kann, erläutere ich Ihnen komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache.
Erfahren Sie mehr über die Rechtsgebiete, in denen ich meine Mandanten in erster Linie vertrete:
Erbrecht
In einem ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament oder einen Erbvertrag, beantworte Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil – der übrigens auch bei einer Enterbung nicht entfällt – oder lege Ihnen erbschaftssteuerliche Aspekte verständlich dar.Darüber hinaus helfe ich Erben, Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu lösen oder Pflichtteilsansprüche durchzusetzen. Sprechen Sie mich an – gerne stehe ich Erblassern, Erbnehmern, Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Erbengemeinschaften zur Seite!
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung kann zu finanziellen Verlusten und psychologischen Belastungen für die gesamte Familie führen. Gerne stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen in diesem Zusammenhang zur Seite und begleite Sie sowohl bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen als auch im Gerichtsverfahren. Gerne berate ich Sie bei der Gestaltung eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen für Eltern, Kinder und Ehegatten, bei der Aufteilung des Umgangsrechts und (ggf. alleinigen) Sorgerechts und vielem mehr. Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern können Sie ebenfalls an mich richten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr Mieter hat wiederholt die Miete nicht pünktlich gezahlt? Ihre Mietwohnung weist erhebliche Mietmängel auf? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Eigenbedarfskündigung ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, aber auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer auf ihre Korrektheit prüfen und machen Sie Ihre Rechte geltend.