Als Ansprechpartnerin für das Rechtsgebiet Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Katharina Zorn in Gernsbach und Umgebung sowie bundesweit zur Verfügung.
Die ausschließliche Bearbeitung strafrechtlicher Mandate garantiert während der juristischen Beratung eine hohe Qualität. Hierbei profitieren Sie von einer zügigen und transparenten Bearbeitung Ihres Anliegens.
Strafrecht
An einem Strafverfahren beteiligt zu sein, führt bei den Betroffenen zu einer Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten. Die Konfrontation mit der schwierigen Situation hat bisweilen unüberlegte Kurzschlussreaktionen zur Folge, die sich im weiteren Strafverfahren als nachteilig erweisen können. Vermeiden Sie derartig nachteilige Reaktionen durch die frühzeitige Hinzuziehung eines kompetenten Strafverteidigers. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie umfassend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Gerne begleitet und unterstützt Rechtsanwältin Zorn Sie bereits ab dem Ermittlungsverfahren. Gemeinsam mit Ihnen wird eine individuell auf Ihr Anliegen zugeschnittene Verteidigungsstrategie erarbeitet. Ziel ist es, dass der gegen Sie gerichtete Vorwurf fallen gelassen oder die Hauptverhandlung vermieden wird. Gegen Sie wurde bereits Anklage erhoben oder Sie haben einen Strafbefehl erhalte? In diesem Fall werden anhand der eingesehenen Ermittlungsakte weitere rechtliche Schritte geprüft und die bevorstehende Hauptverhandlung vorbereitet. Im Anschluss an das Hauptverfahren berät Sie Rechtsanwältin Zorn hinsichtlich möglicher Rechtsbehelfe und leitet notwendige Schritte eines Rechtsmittelverfahrens ein.
Auch als Opfer einer Straftat stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Rechtsanwältin Zorn begleitet Sie auch als Zeugenbeistand oder im Rahmen der Nebenklage.
Sie sind an einer rechtlichen Beratung interessiert? Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Zorn gerne telefonisch, per E-Mail oder direkt über das anwalt.de-Profil.