In meiner Anwaltskanzlei finden Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Freiberufler und Existenzgründer juristische Betreuung, die ganz auf ihre individuellen rechtlichen Probleme und Bedürfnisse ausgerichtet ist.
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✅ TOP bewertet
✅ 25 Jahre Erfahrung
Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Brauns bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen rechtliche Betreuung. So hilft Sie bei der Vertragsgestaltung wie der Erstellung individueller Arbeitsverträge, vertritt ihre Mandanten bei Abfindungsverhandlungen, berät zu Themen wie Gehaltsanspruch, Überstundenvergütung, Arbeitszeugnis oder zur richtigen Formulierung oder Abwehr von Kündigungen und steht ihren Mandanten auch im Prozess vor den Arbeitsgerichten, etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, zur Seite.
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Brauns unterstützt bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und steht zudem mit ausführlichem Rat zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Auch Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte erhalten kompetente Beratung und Vertretung, beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder im Rahmen der Erbauseinandersetzung.
Familienrecht
Wer vor oder im Laufe seiner Ehe einen Ehevertrag schließt, begrenzt für gewöhnlich das (materielle) Konfliktpotential, das sich im Falle einer Scheidung ergibt, auf ein Minimum, da er Folgesachen wie Hausratteilung, Ehegatten- und Kindesunterhalt und Vermögensauseinandersetzung bereits im Vorfeld festlegt. Doch auch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann noch helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Frau Rechtsanwältin Brauns berät Sie umfassend und vertritt Sie in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Forderungseinzug
Ein säumiger Schuldner kann einem Unternehmen oder Gewerbetreibenden erhebliche finanzielle Schwierigkeiten verursachen. Frau Rechtsanwältin Brauns übernimmt für ihre Mandanten das gesamte Forderungsmanagement, vom ersten Mahnschreiben an den Schuldner über die Prozessvertretung bei dessen Widerspruch gegen den Mahnbescheid bis hin zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides und zur Zwangsvollstreckung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Missachtet ein anderer Unternehmer Ihre Schutzrechte und gibt Ihr geistiges Eigentum als das seine aus, finden Sie bei Frau Rechtsanwältin Brauns tatkräftige Unterstützung. Sie hilft Ihnen beim Schutz Ihrer Marken, Werktitel, Unternehmenskennzeichen und Geschäftskennzeichen, erwirkt einstweilige Verfügungen, strengt Unterlassungsklagen an und setzt Ihre Rechte durch. Dies erstreckt sich auch auf das Domainrecht sowie das Onlinerecht.
Markenrecht
Durch die Anmeldung von Marken schützen Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen und sichern ihre eigene Position auf dem Markt. Frau Rechtsanwältin Brauns übernimmt für Sie die Markenanmeldung und -überwachung, veranlasst Markenlöschungen, wehrt Abmahnungen bei vermeintlichen Kennzeichenverletzungen ab oder setzt Ihre Markenansprüche gegenüber dem Mitbewerber durch – notfalls auch vor Gericht.
Urheberrecht
Auch das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Wer unerlaubt Fotos auf seiner Website veröffentlicht, Texte kopiert oder geschützte Daten im Internet tauscht, muss damit rechnen, eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder Filesharings zu erhalten. In diesem Fall ist Frau Rechtsanwältin Brauns die richtige Ansprechpartnerin. Sie prüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und klärt Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwaltskanzlei-brauns.de