Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie nicht lange warten. Durch die Fiktionswirkung des § 7 KSchG gilt eine Kündigung als wirksam, wenn gegen sie nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erhoben wird. Gleiches gilt gemäß § 17 TzBfG für Entfristungsklagen.
Lassen Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten beraten.
Auch Arbeitgeberanliegen wie die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen oder rechtliche Beratung in Bezug auf Kündigungen und Abmahnungen unterstütze ich gerne mit meiner Sachkunde.
Strafrecht
Im Strafrecht liegt mein Schwerpunkt auf der Interessenvertretung der Opfer. Gerne helfe ich Ihnen als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreterin.
Ich berate Sie umfassend über Ihre Rechte als Opfer im Strafverfahren, angefangen damit, ob und wie Sie Strafanzeige stellen können.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht bieten wir in unserer Kanzlei mit Notariat eine umfassende Beratung insbesondere für Unternehmensgründungen an. Eine entsprechende Anmeldung zum Handelsregister kann sodann durch unsere Notarin erfolgen.