Wenn Sie den Weg hierher gefunden haben, dann haben Sie mit Sicherheit einige Fragen, höchstwahrscheinlich jedoch eines oder mehrere Probleme. Ich berate und vertrete Sie gerne bei Ihren rechtlichen Problemen. Seit Jahren arbeite ich hochspezialisiert im Bereich der Arzthaftung, im Sozialversicherungsrecht und im Familienrecht.
Familienrecht
Mit juristischem Geschick und viel Fingerspitzengefühl berate und vertrete ich Sie rund um Fragen der Trennung bzw. Scheidung, des Sorgerechts, des Umgangsrechts sowie in sämtlichen Unterhaltsfragen.
- Trennung und Scheidung
- Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Versorgungsausgleich
- Eheschulden
- Unterhalt
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Gewaltschutz
Arzthaftung
Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts vertrete ich ausschließlich die Patientenseite. Für Sie als Patient bin ich die richtige Ansprechpartnerin, wenn Sie z.B. unter den Folgen einer fehlerhaften Behandlung leiden und dies nicht hinnehmen wollen. Ich berate und vertrete Sie in allen Verfahrensschritten.
- Anforderung der Patientendokumentation
- Anforderung der Unterstützung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gem. § 66 SGB V
- Vertretung vor den Gutachterkommissionen bzw. Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern
- Vertretung im Klageverfahren
Ich arbeite für Sie die möglichen Fehler ärztlichen Handelns heraus. Mitunter ist dies eine kniffelige Aufgabe, denn der Arzt bzw. die Ärztin schuldet Ihnen keinen Heilerfolg. Es besteht aber die Verpflichtung, eine dem Facharztstandard entsprechende Behandlung durchzuführen.
- Aufklärungsmangel
- Befunderhebungsfehler
- Diagnoseirrtum
- Therapiefehler
- Organisationsfehler
Im Verfahren gegen Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin werde ich für Sie die Ihnen entstanden Schäden geltend machen, wie z.B.
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfallschaden
- Barunterhaltsschaden
- Pflegemehrbedarf
- schadensbedingte Mehraufwendungen
- Beerdigungskosten etc.
Sozialversicherungsrecht
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Krankenkasse haben, sei es wegen des Krankengeldes, des Krankentagegeldes oder z.B. wegen der Höhe der Beiträge Ihrer freiwilligen Pflichtversicherung, dann stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Ich vertrete Sie auch in Verfahren gegen die Pflegekasse, sei es wegen der Einstufung in einen Pflegegrad oder wegen der Höherstufung in einen anderen Pflegegrad. Zu meinem Tätigkeitsfeld gehört auch die Vertretung in Verfahren betreffend den Grad der Behinderung (GdB) oder eines Merkzeichens, dessen Zuerkennung Ihnen verweigert wird. Gerne berate und vertrete ich Sie auch bei Problemen rund um die Unfall- bzw. Rentenversicherung oder wenn Sie sich über den Status als Selbständiger oder abhängig Beschäftigter streiten (Scheinselbständigkeit) im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.
- Grad der Behinderung
- Merkzeichen
- Pflegegrad
- Erwerbsminderungsrechte
- gesetzliche Krankenkasse (Mitgliedschaft, Beitragshöhe, Beitragsrückforderung etc.)
- Kostenübernahme im Off-Label-Use
- Unfallversicherung (z.B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit etc.)
- Statusfeststellungsverfahren (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse)
Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dann sollten Sie sich wehren!