Bank-Arbeitsrecht
Wir sind spezialisiert auf das Bank-Arbeitsrecht und die Beratung von Bank-Arbeitnehmern in Konfliktsituationen. Wir beraten und vertreten seit 2007 überwiegend Arbeitnehmer aus dem Bereich der Banken und Sparkassen und begleiten diesen Personenkreis in außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktsituationen mit dem Arbeitgeber mit dem entsprechenden Augenmaß.
Wir kennen die arbeitsrechtlichen Besonderheiten der Branche und verstehen die Zweifel und Ängste, die oft damit verbunden sind, sich auch nur vielleicht gegen die Bank zu wehren. Wir haben erhebliche Erfahrung mit Umstrukturierungsmaßnahmen, mit Sozialplanabfindungen und deren Maximierung. Und wir wissen, dass es bei der Deutschen Bank und der Commerzbank aus rechtlichen Gründen keine wirksamen betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Wir kennen uns mit Bonuszahlungen, mit BVV und Bankrente, mit Nießen-Regelungen und anderen Altersinstrumenten aus.
Wir wissen, welche Versetzungen zulässig sind und wie man sich gegen unzulässige Versetzungen wirksam zur Wehr setzt. Wir beraten außertarifliche und tarifliche Arbeitnehmer, Führungskräfte, Mitarbeiter aus Personalabteilungen und Betriebsratsmitglieder gleichermaßen engagiert und gern.
Ihr Arbeitgeber strukturiert um? Sie haben sich deshalb intern auf eine andere Stelle beworben und wurden nicht genommen? Sie haben Angst um Ihren Arbeitsplatz? Oder Sie sind entschlossen, das Aufhebungsangebot anzunehmen, möchten aber nichts falsch machen?
Rufen Sie uns an!
Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB
Marc Daniel Wesser
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA e.V.)