Rechtsanwältin Mareike Paetow
Fachanwältin für Familienrecht
Von 2001 bis 2006 absolvierte ich das Rechtswissenschaftsstudium an der Universität Hamburg, im Jahr 2008 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Schon während des Studiums und des Referendariats widmete ich mich schwerpunktmäßig dem Familienrecht und dem Erbrecht und machte in diesem Rahmen auch Auslandsstation in Kanada, Australien und Brasilien. Seit Dezember 2011 bin ich berechtigt, den Fachanwaltstitel für Familienrecht zu führen.
Familienrecht
Im Familienrecht bin ich Ihre ideale Ansprechpartnerin, wenn Sie vor einer Trennung oder Scheidung stehen. Ich setze mich gegenüber dem Trennungspartner für Ihre Interessen ein, wenn es um Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Vermögensangelegenheiten geht.
Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Ich berate Sie umfassend im Erbfall rund um die Themen Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder Erbschaftssteuer.