Ich, Rechtsanwalt Martin Diefenbach, LL.M., bin spezialisiert auf die Beratung bei erbrechtlichen Fragestellungen.
Dabei berate und vertrete ich Erben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen sowie bei der Regulierung von Pflichtteilsansprüchen. In diesem Zusammenhang ergeben sich in der Praxis zunehmend Probleme im Zusammenhang mit der Testierunfähigkeit eines Erblassers. Es geht dann oftmals um die Frage: Bekomme ich "nur" den Pflichtteil, oder bin ich vielleicht doch Erbe bzw. Miterbe geworden?
Bei der Klärung der Testierunfähigkeit eines Erblassers kann ich auf langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Ein besonderer Schwerpunkt meines Beratungsangebots stellt die Testamentsvollstreckung dar. Ich berate und vertrete dabei sowohl Testamentsvollstrecker bei ihrer Vollstreckungstätigkeit als auch Erben, die im Konflikt mit einem Testamentsvollstrecker stehen. Die ordnungsgemäße Ausführung von Testamentsvollstreckungen steht zunächst natürlich im Interesse der Erben und des Nachlasses. Darüber hinaus hat auch der Testamentsvollstrecker zur Vermeidung von Haftungsgefahren ein Interesse an einer möglichst reibungslosen Nachlassverwaltung und -abwicklung.
Selbstverständlich gehört auch die Vertretung von pflichtteilsberechtigten Personen bei der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche zu meiner täglichen Praxis.