Herr Rechtsanwalt Sander ist in einer auf allen drei großen Rechtsgebieten tätigen Kanzlei etabliert. Neben dem Strafrecht liegt sein Schwerpunkt im öffentlichen Recht sowie Zivilrecht.
Strafrecht
Die Strafverteidigung stellt meine persönliche Passion dar. Bereits im Ermittlungsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen. Durch die Beauftragung eines mit den lokalen Gerichten und Ermittlungsbehörden vertrauten Rechtsanwalts erhöht sich Ihre Chance das Verfahren bereits vor Anklageerhebung zu einem zufriedenstellenden Abschluss zu bringen.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht ist ein Sammelbegriff für alle Streitverhältnisse zwischen dem Bürger und Staat. Unser Fokus liegt hierbei im öffentlichen Baurecht sowie dem Beamtenrecht. Sehr gerne können Sie auch andere öffentlich-rechtliche Problemstellungen bei uns anfragen.
Arbeitsrecht
Gerade in der Baubranche und kleineren Betrieben erleben wir viel zu oft die Aussprache von unzulässigen Kündigungen. In arbeitsrechtlichen Fällen ist die Erfolgsquote überdurchschnittlich hoch, da Arbeitgeber zumeist die Anforderungen für die Kündigung des Arbeitnehmers nicht erfüllen. Auch abseits der Kündigung können Sie als Arbeitnehmer mit unzumutbaren Umständen im Betrieb konfrontiert sein, welche es zu bekämpfen gilt.
Zivilrecht
Unter dieses große Rechtsgebiet fallen beispielsweise allgemeine Schadensersatzansprüche, das Mietrecht, Kaufrecht und Vertragsrecht.
In mir wohnt der Anspruch Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Sofern erkennbar wird, dass es sich bei Ihrem Anliegen um eine hochspezielle Rechtsmaterie handelt, werde ich nicht zögern Sie an einen ebenso hochspezialisierten Kollegen zu vermitteln.
Weitere Informationen finden Sie unter www.recht-sander.de
Allgemeines
- Im Großraum Kamenz / Bautzen / Görlitz bietet die Kanzlei Beratungstermine bei Ihnen Zuhause an. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht.
- Für den Bereich des Strafrechts ist die Kanzlei unter der angegebenen Mobilfunknummer rund um die Uhr für Notfälle der Mandanten zu erreichen.
- Die Öffnungszeiten verstehen sich als Geschäftszeiten. Sofern Sie uns telefonisch nicht erreichen können, bitten wir Sie sich per E-Mail an uns zu wenden. Wir werden Sie innerhalb kürzester Zeit kontaktieren.
- Gesprächstermine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Wichtiger Hinweis
Das Honorar berechnet sich - sofern keine anderslautende freiwillige Vereinbarung getroffen wird - auf Grundlage des Streitwerts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sollte sich Ihr Anliegen nach der Erstberatung nicht erledigt haben, wird das Honorar für die Erstberatung den nachfolgenden Gebühren vollständig angerechnet.
Sofern Sie Zweifel darüber haben, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Ihr Anliegen deckt, bitte ich um vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherungsvertretung.